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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Betriebsfreundliche Optimierungen der Abschaltzeiten

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe und Hillgriet Eilers (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Windpark in Utgast“ (Drucksache 17/8178) schreibt die Landesregierung:

„Artenschutzrechtliche Konflikte mit Fledermäusen können im Regelfall durch geeignete Abschaltzeiten gelöst werden. Durch ein Fledermausmonitoring nach Inbetriebnahme einer Anlage (Gondelmonitoring) können die Abschaltzeiten gegebenenfalls nachträglich ‚betriebsfreundlich‘ optimiert werden.“

1.Was bedeutet „betriebsfreundlich“ konkret?

Der Umgang mit artenschutzrechtlichen Belangen im Zuge der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen ist im Leitfaden „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“ dargelegt. Dieser ist seit dem 24.02.2016 verbindlich anzuwenden.

Der Leitfaden legt unter Punkt 7 dar, wie artspezifische Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen/ vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen bezüglich Windenergieanlagen möglich bzw. umgesetzt werden können. Grundsätzlich gilt für den Betrieb von Windenergieanlagen ein automatischer Abschaltalgorithmus für Fledermäuse, sofern eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos durch den Betrieb nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Algorithmus sieht eine Abschaltung der Windenergieanlage in Nächten mit geringen Windgeschwindigkeiten (< 6 m/sec) in Gondelhöhe, Temperaturen >10 °C und keinem Niederschlag vor (alle Kriterien müssen zeitgleich erfüllt sein). Durch ein Gondelmonitoring können die Abschaltzeiten ggf. nachträglich „betriebsfreundlich“ optimiert werden.

Beispiele hierfür können sein:

  • Frühjahrszug/Bezug der Wochenstuben 1. April bis 30. April

  • Wochenstubenzeit 1.Mai bis 31. Juli

  • Herbstzug/Bezug der Winterquartiere 15. Juli bis 31.Oktober

2.In welchen konkreten Fällen wurden die Abschaltzeiten nachträglich optimiert?

Allgemeine Daten für Niedersachsen liegen nicht vor. Bezüglich des Windparks in Utgast teilte der Landkreis Wittmund mit, dass eine Untersuchung der Fledermausvorkommen in Form eines Gondelmonitorings seit diesem Jahr erfolgt. Dazu haben sich die Betreiber der Anlagen zusammengeschlossen (Zeitraum Anfang April bis Ende November). Die Ergebnisse des ersten Untersuchungsjahres sind spätestens bis 1. Februar des kommenden Jahres vorzulegen. Auf dieser Grundlage soll dann eine weitere Gestaltung der Abschaltzeiten erfolgen.

3.Wie sahen diese Optimierungen in den einzelnen Fällen konkret aus?

Allgemeine Daten für Niedersachsen liegen nicht vor. Da für den Windpark in Utgast nach Mitteilung des Landkreises Wittmund zurzeit noch keine Ergebnisse des Gondelmonorings vorliegen, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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