Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die mündliche Anfrage: Weshalb wurde von vier Nutztierrissen in den Küstenheiden, bei denen der Wolf als Verursacher vermutet wird, nur einer gemeldet?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Presseberichten zufolge hat ein Wolf in den Cuxhavener Küstenheiden im April 2016 mindestens vier Heckrindkälber gerissen. Allerdings wurde in der Datenbank des NLWKN nur ein Riss aufgeführt.

Der Ortsvorsteher von Berensch-Arensch, der zu diesem Zeitpunkt im Auftrag des NLWKN für diese Herden verantwortlich war, sagte in einer Sitzung des Cuxhavener Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses, „dass die Emotionen hochschlugen und an ihn appelliert worden sei, die Angelegenheit nicht an die große Glocke zu hängen“. Zudem meinte er, dass „der Verdacht unausgesprochen im Raum stand“, dass versucht wurde, den Wolf zu verharmlosen, um Feriengäste nicht zu beunruhigen.

1. Entspricht es der Wahrheit, dass dem Ortsvorsteher von Berensch-Arensch nahgelegt wurde, die „Angelegenheit nicht an die große Glocke zu hängen“, und, wenn ja, durch wen?

Nach Kenntnis der Landesregierung hat der regionale Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) dem Ortsvorsteher von Berensch-Arensch geraten, nicht voreilig von einem „Wolfsriss“ zu sprechen, bevor der Nachweis erbracht sei und darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die genetische Analyse und dessen Veröffentlichung beim NLWKN-Wolfsbüro läge. Eine Vorwegnahme der Beurteilung einer Verursacherschaft soll üblicherweise unterbleiben, wenn die Fakten noch nicht vollständig ausgewertet wurden. Es entspricht aus Sicht der Landesregierung insofern den Tatsachsen, dass dem Ortsvorsteher von Berensch-Arensch weder seitens des regionalen Mitarbeiters des NLWKN noch seitens einer anderen Stelle der Landesregierung nahgelegt wurde, die „Angelegenheit nicht an die große Glocke zu hängen“.

2. Weshalb wurde in der Datenbank des NLWKN nur ein gerissenes Kalb erwähnt, obwohl vier Tiere starben?

Dem NLWKN liegt bis heute nur die Information über ein totes Kalb vor. Nur Daten, die dem NLWKN vorliegen, können durch diesen veröffentlicht werden.

3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf des Ortsvorstehers von Berensch-Arensch, dass versucht wurde, den Wolf zu verharmlosen, um Feriengäste nicht zu beunruhigen?

Siehe dazu die Beantwortung zu Frage 1. Eine weitergehende Bewertung kann auf der Basis der Erkenntnisse, die der Landesregierung dazu vorliegen, nicht vorgenommen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln