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Naturschutzrechtlich besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft

Naturschutzrechtlich besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft sind Gebiete oder Objekte, die zur Erreichung bestimmter Schutzziele durch Gesetz oder einen Akt der Rechtsetzung unter besonderen Schutz gestellt sind. Je nach Art des zu schützenden Gebietes oder Objektes und der angestrebten Schutzziele sieht das Bundesnaturschutzgesetz spezielle Schutzgebietskategorien vor. Um seinen Aufgaben als Fachbehörde für Naturschutz gemäß § 33 Satz 1 Nr. 2 und 3 NAGBNatSchG gerecht zu werden, die Naturschutzbehörden und andere Stellen in Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beraten und die Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege zu unterrichten, sowie Berichtspflichten gegenüber MU, Bund und EU erfüllen zu können, sammelt der NLWKN Daten über Schutzgebiete und -objekte.

Als thematische Layer stehen zur Verfügung:

  • Nationalparke (NLP)
  • Biosphärenreservat (BSR)
  • Naturparke (NP)
  • Naturschutzgebiete (NSG)
  • Naturdenkmale (ND)
  • Landschaftsschutzgebiete (LSG)
  • Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Eindrücke aus dem Naturschutzgebiet "Großes Engelsmeer"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz

Eindrücke aus dem Naturschutzgebiet Großes Engelsmeer

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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
23.10.2023

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