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Bodenschutz bei Erdkabelprojekten

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Hillgriet Eilers (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Niedersachsen ist reich an wertvollen Böden und hochwertigem Ackerland. Bei der Realisierung von Erdkabelprojekten wie dem sogenannter SuedLink (Bundesbedarfsplangesetz, Vorhaben 3) ist mit Beeinträchtigungen von Böden und der auf diesen Böden betriebenen Landwirtschaft zu rechnen. Dies ist eines der Ergebnisse der 4. Hildesheimer Bodenkonferenz, die am 19. Oktober 2017 unter Beteiligung von ca. 100 Fachleuten stattfand.

Hinsichtlich der technischen Möglichkeiten zur Reduzierung baubedingter Auswirkungen auf das Schutzgut Boden liegt der mit der Bundesfachplanung beauftragten Bundesnetzagentur eine Stellungnahme des Bundesverbandes Boden e. V. vom 28. Juli 2017 vor.

Mit Presseinformation vom 16. Februar 2018 hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT mitgeteilt, im Rahmen der Planungen für das Leitungsbauprojekt Wahle–Mecklar die Firma Frank Föckersperger GmbH mit der Entwicklung eines Pflugs zur Verlegung von Erdkabeln beauftragt zu haben. Von dieser Technik versprechen Fachleute sich eine Reduzierung der Beeinträchtigung von Böden und deren Nutzung. Ob und wie die Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Wechselstromprojekt Wahle–Mecklar auf das Gleichstromprojekt SuedLink zu übertragen sind, ist jedoch unklar.

Anlässlich des in den Landtag der 17. Wahlperiode eingebrachten Antrags des CDU-Fraktion „Akzeptanz steigern - Technik entwickeln - Innovative Konzepte zur Erdkabelverlegung uneingeschränkt fördern“ fand am 4. September 2017 eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz statt, über deren hierbei durch die Landesregierung gewonnenen Erkenntnisse nichts verlautbart wurde.

1. Welche Probleme sieht und welche Ziele verfolgt die Landesregierung hinsichtlich einer Vereinbarkeit von Erdkabelprojekten mit dem Bodenschutz?

Die Niedersächsische Landesregierung sieht den Boden bei Erdkabelprojekten als hauptbetroffenes Umweltschutzgut an, dessen Beeinträchtigung es zu minimieren gilt. Daher wird auf die Erfordernisse einer ausreichenden Berücksichtigung des Schutzgutes Boden im Rahmen der Trassenkorridorfindung, einer fachgerechten Begleitung während der Bauphase durch eine bodenkundliche Baubegleitung sowie eines fachgerechten Monitorings nach der Bauphase hingewirkt. Dementsprechend hat die Landesregierung in mehreren Schreiben an die Bundesnetzagentur und an die Vorhabenträger ihr Anliegen zum Schutzgut Boden deutlich gemacht:

  • Stellungnahme zu den Anträgen nach § 6 NABEG für die Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (SuedLink) (05/2017),

  • Ergänzung der Stellungnahme zum Thema „Agrarstrukturelle Belange“ (10/2017),

  • Hinweise zu den Planungen für das Bundesbedarfsplanprojekt Nr. 1 (Korridor A-Nord) im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (09/2017)

  • Herausgabe von Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in Planungsverfahren zur Erdkabelverlegung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) (03/2017),

  • Stellungnahme zum Umweltbericht des Netzentwicklungsplans (09/2017).

  • Stellungnahme zu den Leitlinien zum Bodenschutz (02/2018) des Übertragungsnetzbetreibers TenneT.

    Die von der Landesregierung an die Bundesnetzagentur und die Vorhabenträger gerichteten Anliegen zum Bodenschutz werden auch als eine wichtige Voraussetzung für eine zügige Umsetzung der Planungen und die am Ende erforderliche Akzeptanz der Erdkabelprojekte durch die Grundstückseigentümer und -bewirtschafter gesehen.

2. Was unternimmt die Landesregierung, um einen größtmöglichen Schutz der Böden in Niedersachsen - insbesondere zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zur frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes (März 2017) - bei der Realisierung von Erdkabelprojekten zu erreichen?

Die Landesregierung hat für die Erdkabelprojekte SuedLink und Korridor A-Nord ressortübergreifende Arbeitsgruppen eingerichtet (AG SuedLink und AG Korridor Nord), in denen die vielfältigen Belange eingebracht werden. Das Thema Bodenschutz spielt hier eine wesentliche Rolle. So wurden u.a. die vom LBEG im März 2017 veröffentlichten „Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in Planungsverfahren zur Erdkabelverlegung“ mit den Mitgliedern der oben genannten AG‘en abgestimmt, bevor die Handlungsempfehlung an die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und Amprion GmbH versandt wurden. In welchem Maße die hier und bei anderen Schreiben und Stellungnahmen der Landesregierung vorgebrachten Aspekte des Bodenschutzes umgesetzt werden, wird von den Mitgliedern der oben genannten AG‘en weiter verfolgt und begleitet. Dies erfolgt u.a. auch durch Fachgespräche mit Vorhabenträgern zum Thema Bodenschutz. Darüber hinaus engagiert sich die Landesregierung länderübergreifend zum Thema „Bodenschutz und Erdverkabelung“ im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).

3. In welcher Weise hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit im Beirat der Bundesnetzagentur dafür eingesetzt, dass Belange des Bodenschutzes im Rahmen der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur bei der Realisierung von Erdkabelprojekten eine wichtige Rolle spielen?

Wie ausgeführt (Antworten zu 1. und 2.) setzt sich die Landesregierung seit Jahren für eine nachhaltige, verhältnismäßige und bodenschonende Art der Verlegung von Erdkabeln ein und achtet auf die Anwendung in der Praxis. Die Bundesnetzagentur hat zu den rechtlichen und methodischen Anforderungen der Bundesfachplanung Positions- und Methodenpapiere für Vorhaben mit Erdkabelvorrang veröffentlicht. In den Beirat der Bundesnetzagentur wurde das Thema von der Landesregierung nicht aktiv eingebracht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

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