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Plenum 25. Januar 2018: Mündliche Anfragen – Frage 31

Antwort auf die mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung für den Hochwasserschutz?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang, Hermann Grupe, Björn Försterling und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 12. Januar 2018 über Berechnungen von Wissenschaftlern des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung zur zukünftigen Entwicklung von Hochwasser. Demnach könnten in Deutschland im Jahr 2040 700 000 statt wie heute 100 000 Menschen jährlich von Hochwasser betroffen sein. Weiter heißt es: „Und für Niedersachsen haben sie eine Verzwölffachung der Betroffenen errechnet.“ Dem Artikel zufolge schlägt Umweltminister Lies eine Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie eine bessere finanzielle Ausstattung des Hochwasserschutzes vor. Statt wie bisher 23 Millionen Euro sollten zukünftig 50 Millionen Euro pro Jahr für den Hochwasserschutz ausgegeben werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zu der in der Frage des Abgeordneten angesprochenen Studie des Potsdamer Institutes für Klimafolgenforschung ist der Landesregierung bislang lediglich ein Artikel aus der Fachzeitschrift SCIENCE ADVANCES zur Kenntnis gelangt, in dem die Ergebnisse der Studie vorgestellt wurden. Eine Bewertung der getroffenen Aussagen ist damit nicht möglich.

1. Wie viel Geld hat das Land Niedersachsen in den vergangenen fünf Jahren jährlich für den Hochwasser- und Küstenschutz ausgegeben, und aus welchen Quellen stammte dieses Geld in den einzelnen Jahren (bitte Bundes- sowie EU-Zuschüsse jeweils getrennt ausweisen)?

Die Ausgaben für die Bauprogramme des Hochwasserschutzes beliefen sich in den Jahren 2013-2017 auf folgende Größenordnung (Beträge in Tsd. EUR):

Jahr

GAK

EU-Mittel

Sonstige Landes- mittel

Fonds Aufbauhilfe 2002/2013*

Gesamt

Bundes- anteil

Landes- anteil

EFRE

ELER

2013

5.154

3.436

2.069

3.135

452

244

14.489

2014

4.233

2.822

360

3.401

1.100

3.613

15.528

2015

3.311

2.207

1.154

581

1.706

2.546

11.506

2016

5.818

3.879

0

0

864

5.775

16.337

2017

4.539

3.026

0

7.438

1.552

1.729

18.283

* Sondervermögen des Bundeshaushaltsplans

Die Ausgaben für die Bauprogramme des Küstenschutzes beliefen sich in den Jahren 2013-2017 auf folgende Größenordnung (Beträge in Tsd. EUR):

Jahr

GAK

EU-Mittel

Gesamt

Bundesanteil

Landesanteil

EFRE

ELER

2013

43.054

18.452

2.097

5.659

69.261

2014

43.029

18.441

236

7.950

69.655

2015

43.119

18.479

0

0

61.598

2016

44.853

19.223

0

0

64.076

2017

45.324

19.425

0

0

64.749

2. Welche Entwicklung plant die Landesregierung bei der Finanzierung des Hochwasser- und Küstenschutzes in Niedersachsen in den kommenden fünf Jahren (bitte Bundes- sowie EU-Zuschüsse jeweils getrennt ausweisen)?

In der aktuellen Mipla bis 2021 sind für Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes folgende Beträge (in Tsd. EUR) veranschlagt:

Jahr

GAK

EU-Mittel

Sonstige
Landesmittel

Gesamt

Bundesanteil

Landesanteil

ELER

2018

7.027

4.685

9.500

1.643

22.855

2019

8.167

5.445

9.000

1.643

24.255

2020

8.767

5.845

8.685

1.643

24.940

2021

8.767

5.845

0

1.643

16.255

Darüber hinaus stehen aus dem Aufbauhilfefonds infolge des Hochwassers 2013 rund 56 Mio. EUR für die Wiederherstellung von Hochwasserschutzanlagen innerhalb und außerhalb von Gemeinden und der landeseigenen Infrastruktur zur Verfügung.

Derzeit wird die Konzeption verfolgt, das bisherige Hochwasserschutzprogramm ab dem Haushaltsjahr 2019 mit einer verbesserten Ausstattung in einem mehrjährigen Programm fortzuführen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf Maßnahmen liegen, die in absehbarer Zeit umgesetzt werden können und eine schnelle Verbesserung des Hochwasserschutzes versprechen.

Für das Küstenschutzprogramm sieht die Mipla bis 2021 folgende Veranschlagungen vor (Beträge in Tsd. EUR):

Jahr

GAK

Gesamt

Bundesanteil

Landesanteil

2018

43.120

18.480

61.600

2019

43.120

18.480

61.600

2020

43.120

18.480

61.600

2021

43.120

18.480

61.600

Für das Jahr 2022 ist die Fortführung des Küstenschutzes auf diesem Niveau angestrebt.

3. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Fördermittel für Hochwasser- und Küstenschutz des Bundes bzw. der EU in den kommenden Jahren verringern, wenn ja, in welchem Umfang werden sich welche Fördertöpfe verringern, und auf welche Weise plant die Landesregierung in diesem Fall gegebenenfalls eine Kompensation durch Landesmittel?

Ob die im letzten Bundeshaushaltsplanentwurf 2018 vorgesehene Kürzung des Rahmenplans der GAK endgültig Bestand haben wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Mit Blick auf den Bedarf in Niedersachsen geht die Landesregierung davon aus, dass die finanzielle Ausstattung für den Hochwasser- und Küstenschutz mindestens auf dem Niveau 2017 fortgeführt werden muss.

Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die daraufhin deuten, dass in den nächsten fünf Jahren ab 2019 weniger Bundesmittel für den Hochwasser- und Küstenschutz eingesetzt werden können.

Eine Aussage, inwieweit aus den Fonds der kommenden EU-Förderperiode ab 2021 zusätzliche Mittel für den Hochwasser- und Küstenschutz eingeplant werden können, ist derzeit nicht möglich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

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