Artikel-Informationen
erstellt am:
14.10.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
PI Nr. 68
Hannover.Das Kabinett hat heute (Dienstag) den Entwurf zur Än-derung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) verab-schiedet. Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umset-zung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Landesrecht, die bis Dezember 2003 abgeschlossen sein muss.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird nach vielen sektoralen Ge-wässerschutzrichtlinien auf europäischer Ebene zum ersten Mal ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Die Gewässer sollen künftig flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, also von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Ziel ist der "gute ökologische Zustand" aller Gewässer innerhalb der Europäischen Union mög-lichst bis zum Jahr 2015. Um diese Vorgabe zu erreichen, schreibt die Richtlinie national und international koordinierte Maßnah-menprogramme und Bewirtschaftungspläne vor. Auch für das Grundwasser werden quantitative und chemische Qualitätsziele gesetzt.
Der Gesetzentwurf folgt dem Grundsatz der 1:1 – Umsetzung von europäischem Recht in Landesrecht.
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erstellt am:
14.10.2003
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16.03.2010

