Artikel-Informationen
erstellt am:
16.05.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Kabinettspressemitteilung Nr. 069/2006
HANNOVER. Das Landeskabinett hat heute (Dienstag) den Entwurf einer Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) zur Verbandsanhörung freigegeben. "Weniger Staat und weniger Reglementierung, das sind die Schwerpunkte des Entwurfes. Wir wollen den ordnungsrechtlichen Rahmen so gestalten, dass Verbände und Unternehmen mehr Aufgaben in Eigenverantwortung übernehmen können", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander dazu.
Mit dem Gesetzentwurf soll die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit von Wasserversorgungsunternehmen und land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzern in Wasserschutzgebieten zum Trinkwasserschutz auf eine neue Grundlage gestellt werden. Statt in zum Teil einjährigen Verträgen, soll in mehrjährigen Verträgen die Kooperation geregelt werden. Die Wasserversorgungsunternehmen erhalten künftig eine Finanzhilfe für Entschädigungen an Landwirte, die sich zum Trinkwasserschutz zu Einschränkungen in der Bewirtschaftung bereit erklären. Minister Sander: "Wir werden bei der Gestaltung der Finanzhilfe sehr darauf achten, dass die gleichrangige Partnerschaft zwischen Wasserversorger und Landwirtschaft gewährleistet bleibt."
Die Unterhaltungsverbände für Gewässer II. Ordnung sollen für ihre Tätigkeit eine sicherere Finanzgrundlage erhalten. Sie übernehmen bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Flüsse und Kanäle zunehmend weitere Aufgaben. Für die Erhebung von Mindestbeiträgen und Erschwernisbeiträgen soll das Gesetz erstmals einen festen Rahmen vorgeben.
Außerdem soll künftig bei Grundwasserentnahmen die hydrogeologische Begutachtung nicht mehr vom Lande erfolgen, sondern in der Hand von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen liegen.
Beabsichtigt ein Träger die Übertragung der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigungspflicht, so wird er laut Entwurf verpflichtet dies angemessen öffentlich bekannt zu machen. Ferner hat er für ein offenes Verfahren zu sorgen. Eine Regelung zur Übertragung der Abwasserbeseitigung auf Private enthält der Gesetzentwurf nicht. Sander: "Nach meiner Überzeugung sollte zunächst der in Europa in Gang gekommene Diskussionsprozess zur mehrwertsteuerlichen Behandlung der Dienstleistungen im öffentlichen Interesse abgewartet werden."
Zum Hochwasserschutz soll nach dem Gesetzentwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten verbessert werden. Minister Sander: "Warum eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten vorgesehen ist, habe ich nie verstanden." Im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens werde geprüft werden, welche sinnvollen Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes des Bundes noch in das Landesgesetz übernommen werden sollen.
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16.05.2006
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16.03.2010

