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Umweltinformationsgesetz tritt in Kraft

Einfacher Zugang zu Umweltinformationen


Pressemitteilung Nr. 121/2006

HANNOVER. Morgen (Freitag) tritt das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Kraft. Ziel des Gesetzes sei es, für Bürger den Zugang zu Umweltinformationen so einfach wie möglich zu gestalten, erläuterte die Sprecherin des Umweltministeriums.

Im Wesentlichen ergeben sich folgende Neuerungen:

• Auskunftspflichtig sind insbesondere alle Behörden des Landes, der Landkreise und der Gemeinden sowie bestimmte Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.

• Anträge auf Umweltinformationen sind grundsätzlich in einem Monat zu entscheiden. Nur ausnahmsweise, z.B. bei umfangreichen und komplexen Anträgen, kann die Frist auf zwei Monate verlängert werden.

• Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit systematisch in angemessenem Umfang über die Umwelt – und zwar möglichst in elektronischer Form. Bestimmte Informationen müssen aktiv bereitgestellt werden. Mit dem Internetangebot der Landesbehörden, dem Umweltdatenkatalog Niedersachsen (UDK) und dem Umweltportal Deutschland (www.portalu.de) wird diesen Anforderungen nachgekommen.

• Das Gesetz enthält eine Gebührenregelung mit niedrigen Sätzen, um einen kostengünstigen Zugang zu gewährleisten.

Niedersachsen hat mit dem NUIG die Umweltinformations-Richtlinie der EU "1:1" umgesetzt. Im Sinne einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung wird weitgehend auf das Umweltinformationsgesetz des Bundes verwiesen.

Unter www.umwelt.niedersachsen.de sowie unter www.udk.niedersachsen.de können die Bürger auf die Informationen zugreifen, die nach dem NUIG verpflichtend bereitzuhalten sind. Eine leistungsstarke Suchfunktion erschließt die Umweltinformationen aller Landesbehörden. Auch eine Lesefassung des Umweltinformations-gesetzes steht hier bereit.

Umfassende Informationen aus allen Bundes- und Länderbehörden mit Umweltbezug bietet das neue Umweltportal Deutschland an: In www.portalu.de haben Bund und Länder ihre Umweltdaten gebündelt und leicht verfügbar gemacht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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