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Novelle Niedersächsisches Naturschutzgesetz

Sander: Naturschutzrecht wird vereinfacht


Kabinettspressemitteilung 021/07

HANNOVER. Das Landeskabinett hat heute (Dienstag) die Freigabe des Gesetzes zur Modernisierung des Naturschutzrechtes für die Verbandsanhörung beschlossen.

"Mit der Novelle wollen wir den Schutz von FFH- und Vogelschutzgebieten gesetzlich regeln. Die Gebiete sollen unmittelbar durch das Gesetz vor Zustandverschlechterungen geschützt werden, so dass die unteren Naturschutzbehörden von zeit- und arbeitsaufwändigen Ausweisungen von Schutzgebieten entlastet werden", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. "Zugleich wird mit dieser Unterschutzstellung die Problematik der so genannten faktischen Vogelschutzgebiete behoben", fügte Sander hinzu. Bürokratische Hürden würden damit abgebaut und Verfahren beschleunigt.

Außerdem wird mit der Novelle der Katalog der Beteiligungsfälle für anerkannte Naturschutzvereine auf das nach Bundesrecht erforderliche Maß reduziert. In den verbleibenden Beteiligungsfällen werden die Fristen erheblich gekürzt, so dass auch hier eine Verfahrensbeschleunigung erreicht wird. Darüber hinaus wird die Vorschrift über die Verbandsklage gestrichen, da diese aufgrund der unmittelbar geltenden Regelung im Bundesrecht nicht weiter erforderlich ist.

Zu einer weiteren Vereinfachung soll es bei der von Genehmigungen für bauliche Anlagen kommen. Zukünftig sollen die Baubehörden auch erforderliche naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen erteilen. Damit entfällt für den Antragsteller eine aufwändige gesonderte Antragstellung bei der Naturschutzbehörde. "Statt einer Vielzahl einzelner Verfahren konzentrieren und beschleunigen wir damit die Genehmigungen", so Sander.

Mit der Novelle werden die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes in niedersächsisches Recht umgesetzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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