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Vertragsnaturschutz – mesophiles Grünland –pazifische Auster

Sander: Vertragsnaturschutz stärken


Pressemitteilung Nr. 59/2005

Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zum Gesetz zur Stärkung des Vertragsnaturschutzes und zur Deregulierung im Naturschutzrecht im Niedersächsischen Landtag

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anrede!

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den Vertragsnaturschutz stärken und zugleich das Niedersächsische Naturschutzrecht vereinfachen.

Anrede!

Zweck des Vertragsnaturschutzes ist es, gemeinsam mit der Landwirtschaft eine ökologisch vorteilhafte Entwicklung der Fläche zu erreichen. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass dem Vertragspartner nach Ablauf der Vertragsbindung nicht die positive Entwicklung auf seiner Fläche entgegengehalten und damit die von ihm beabsichtigte Folgenutzung verhindert werden kann. Dazu erhalten die Landwirte die Zusicherung, dass sie ihre Flächen nach der Phase des Vertragsnaturschutzes wieder wie zuvor nutzen können, das heißt ohne naturschutzbedingte Einschränkungen.

Anrede!

Das so genannte "artenreiche mesophile Grünland" wird aus dem Katalog der gesetzlich geschützten Biotope gestrichen. Damit gleichen wir das Niedersächsische Naturschutzrecht an die Standards des Bundes und der anderer Länder an. Denn der besondere Schutz dieses Biotoptyps ist weder bundes- noch europarechtlich vorgeschrieben.

Europarechtlich erforderlich ist lediglich, dass vor der Umwandlung von Ödland oder anderen naturnahen Flächen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Dies wird mit der vorgelegten Änderung sichergestellt.

Anrede!

Mit dem Änderungsgesetz wollen wir die unteren Naturschutzbehörden entlasten. Sie müssen nun nicht mehr die Flächen kartieren und entsprechende Mitteilungen an die Eigentümer und Nutzer schicken.

Eine naturschutzfachliche Bestimmung der Flächen durch die Naturschutzbehörde erfolgt also künftig nur noch, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird.

Anrede!

Außerdem soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass die anerkannten Naturschutzverbände weiter ihre Anerkennung behalten. Ohne die vorgeschlagene Änderung würden sie nämlich die Anerkennung aufgrund einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verlieren. Das dann erforderliche aufwendige Anerkennungsverfahren wird nun vermieden.

Anrede!

Mit einer weiteren wichtigen Änderung im Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" wird der Beifang der pazifischen Auster im Wattenmeer ermöglicht.

Anderenfalls würde eine groteske Situation eintreten: Gerade im Wattenmeer müsste die dort unerwünschte Muschelart wieder ins Meer zurückgeworfen werden. Das hätte zur Folge, dass sie sich dort zu Lasten anderer Arten weiter ausbreiten könnte.

Anrede!

Ich bitte daher um Annahme des Gesetzesentwurfs!

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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