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Abschussgenehmigung für Rodewalder Rüden verlängert

PI 159/2020

Nach Maßgabe des niedersächsischen Umweltministeriums wurde am 11.12.2020 die Ausnahmegenehmigung zur Tötung des so genannten Rodewalder Rüden (GW717m) bis zum 15.04.2021 verlängert. „An der Notwendigkeit dieser Entscheidung hat sich nichts geändert“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Es ist auch weiterhin davon auszugehen, dass der Wolfsrüde seine Fähigkeit, zum Selbstschutz befähigte Tierherden anzugreifen und zu reißen, beibehalten hat. Und es ist auch weiterhin zu erwarten, dass er diese Fähigkeit an andere Tiere des Rudels weitergibt. Die ursprünglich erteilte Ausnahmegenehmigung konnte nicht umgesetzt werden, der zugrundeliegende Sachverhalt bleibt jedoch unverändert bleibt.“

Zuletzt war das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit seinem Beschluss zur Tötung von Wölfen in fast allen Punkten dem Niedersächsischen Umweltministerium gefolgt und damit das grundsäztliche Vorgehen bestätigt: Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, müssen nicht geduldet werden. Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen, aber sie müssen sich nicht auf einen von Wolfsschützern geforderten „Rüstungswettlauf“ einlassen. Das Oberverwaltungsgericht hat damit wiederholt festgestellt: Eine rechtssichere Entnahme von Problemwölfen – wie im Fall von GW717m – ist in begründeten Einzelfällen möglich und richtig. Umweltminister Lies begrüßt die mit dieser und anderen Gerichtsentscheidungen erfolgte Klarheit: „Der Wolf ist streng geschützt, aber wenn er die Weidetierhaltung gefährdet, dann müssen wir handeln. Ich wünsche mir auch für dieses Vorgehen eine Akzeptanz in der Gesellschaft.“

Die Befristung der Ausnahmegenehmigung für GW717m bis zum 15.04.2021 stellt in artenschutzrechtlicher Hinsicht sicher, dass der enge zeitliche Zusammenhang zu den bisherigen Rissereignissen gewahrt bleibt. Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist eine Befristung bis zum 15.04.2021 geboten – damit soll die Versorgung eventuell im Frühjahr geborener Welpen sichergestellt werden.


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