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Antwort auf die mündliche Anfrage: Hat die Landesregierung einem wochenlangen Leiden des nun eingeschläferten Wolfs tatenlos zugesehen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Lutz Winkelmann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der NDR berichtet auf seiner Internetseite in dem Artikel „Wolf erst nach wochenlangem Leiden eingeschläfert“ vom 19. Mai 2016 über einen Wolfsrüden, der am Tag zuvor im Landkreis Uelzen aufgrund einer schweren Verletzung eingeschläfert worden war. Laut Artikel sei bereits acht Wochen zuvor eine erste Meldung über das verletze Tier bei der Landesjägerschaft eingegangen. Allerdings habe das Umweltministerium auf diese und weitere Meldungen nicht reagiert, sondern den Wolf sich selbst überlassen. Der Niedersächsische Tierschutzverein habe laut Bericht ebenso wie die Landesjägerschaft und der zuständige Wolfsberater das Nichtstun der Landesregierung kritisiert. Dort ist beispielsweise von dem Vorsitzenden des Verbands Niedersächsischer Tierschutzvereine folgende Aussage zu lesen: „Nach dem Tierschutzgesetz dürften keine Tiere - egal ob Hund, Katze, Pferd oder Wolf - unnötigen Schmerzen oder Leiden ausgesetzt werden“. Für ihn sei es unvorstellbar, dass der Wolf in solch einem Zustand über Wochen umherlaufen musste.

Unklarheit bestand darüber, inwiefern ein Eingreifen rechtlich zulässig gewesen wäre, und über den Zustand des Tieres. Angeblich hatte die Landesjägerschaft zwischenzeitlich eine Meldung über eine Besserung des Zustands abgegeben. Diese Behauptung weist die Landesjägerschaft jedoch zurück.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zu verschiedenen Zeitpunkten wurde dem Umweltministerium und dem Wolfsbüro über einen humpelnden Wolf berichtet, der sich aber stets aus eigener Kraft entfernte. Es ist sehr wahrscheinlich, wenn auch nicht sicher, dass es sich dabei um das nunmehr aufgefundene Tier gehandelt hat, da dieselbe Gliedmaße betroffen war und auch andere körperliche Merkmale übereinstimmten.

Wölfe verfügen im Allgemeinen über ein sehr gutes Regenerationspotential und viele Verletzungen heilen von selbst. Einen wilden Wolf einzufangen und ihn anschließend in Gefangenschaft zu halten, ist mit sehr hohem Stress und damit Leiden für das Tier verbunden. Daher wurde von einer vorübergehenden Entnahme, mit dem Ziel den humpelnden Wolf gesund zu pflegen, abgesehen.

Die Empfehlungen des Bundesamts für Naturschutz (BfN) zum Umgang mit verletzten Wölfen in freier Wildbahn sind eindeutig: „Werden verletzte Wölfe in freier Wildbahn beobachtet, sollten sie in Ruhe gelassen werden“ (Seite 123; BfN-Skripten 201/2007).

1. Inwiefern wäre ein sehr viel früheres Eingreifen aus Sicht der Landesregierung rechtlich möglich gewesen?

Grundsätzlich ist es nach § 45 Absatz (5) des Bundesnaturschutzgesetzes möglich, verletzte, hilflose oder kranke wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Dies gilt auch für den Wolf. Eine Verpflichtung, verletzte, aber fluchtfähige Wildtiere einzufangen, um diese zu untersuchen und zu behandeln besteht nicht. Werden Tiere nicht jagdbarer Arten hilflos und fluchtunfähig aufgefunden, besteht eine aus dem Tierschutzrecht abgeleitete Verpflichtung, deren Leiden zu mildern oder zu beenden – wie es im vorliegenden Fall geschehen ist.

Im Gegensatz dazu sind jagdbare Tiere zu sehen, an denen für den Jagdausübungsberechtigten ein Aneignungsrecht und untrennbar damit verbunden auch eine Hegepflicht besteht. Diese begründen die Verpflichtung zur Nachsuche bei krankgeschossenen oder verunfallten jagdbaren Tieren, mit dem Ziel diese von ihren Leiden zu erlösen (§ 1 (3) BJagdG in Verb. M § 17 Nr. 2 b TierSchG).

2. Inwiefern wäre ein sehr viel früheres Eingreifen aus Sicht der Landesregierung aus Tierschutzsicht geboten gewesen?

Es gab in diesem konkreten Fall keine fachlichen Gründe, die ein frühzeitigeres Handeln und ein Abweichen von den Empfehlungen des BfN gerechtfertigt hätten.

Auch wurde gegenüber dem Wolfsbüro oder dem Umweltministerium weder von einem örtlichen Wolfsberater noch von der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) empfohlen, das Tier zur weiteren Untersuchung oder Behandlung frühzeitig zu immobilisieren. Das Ausmaß der Verletzung war zu einem früheren Zeitpunkt weder auf dem übermittelten Bildmaterial erkennbar, noch wurde es von einem Beobachter oder einer Beobachterin beschrieben.

3. Wie begegnet die Landesregierung dem Vorwurf der Landesjägerschaft, dass es gar keine Meldung über eine Besserung des Zustands des Wolfes gegeben habe?

In einer elektronischen Mitteilung der LJN vom 15.04.2016 an das Umweltministerium und das Wolfsbüro wird berichtet, dass man den Gangfehler mittlerweile kaum noch sehe. Das Tier wird in dieser Mitteilung zwar noch als schwach beschrieben, aufgrund der Besserung hinsichtlich des Gangfehlers konnte aber von einer allgemeinen Besserung des Zustands ausgegangen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

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