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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Emsland

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.


PI 112/2021

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach dem Kriterium N 2.2.1 (INES 0) informiert. Hiernach ist ein Schaden insbesondere Riss, Verformung oder Unterschreitung der Sollwanddicke an einer Einrichtung des Sicherheitssystems meldepflichtig.

In diesem Fall war an der Absperrarmatur in der Messleitung zu einer von insgesamt drei Druckluftflaschen des Notstromdieselmotors das Einschraubgewinde abgerissen, so dass die angeschlossene Druckluftflasche entleert wurde. Die Armatur wurde getauscht und die Druckluftflasche wieder gefüllt. Die Verfügbarkeit des Notstromdieselmotors war mit den verbliebenen zwei Druckluftflascheninhalten durchgehend gewährleistet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.


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