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Meldepflichtige Ereignisse im Kernkraftwerk Grohnde

PI 007/2021

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über zwei Ereignisse gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Bei den Vorbereitungen für eine wiederkehrende Prüfung ließ sich eine Armatur in einem der vier Stränge des sogenannten Zusatzboriersystems über die leittechnische Ansteuerung nicht verfahren. Als Grund dafür stellte sich ein Fehler auf einer Baugruppe der Leittechnik heraus. Der Fehler wurde durch Austausch der Baugruppe behoben. Da das Zusatzboriersystem zum Sicherheitssystem der Anlage gehört, wurde das Ereignis nach Kategorie N 2.1.1 der atomrechtlichen Meldeverordnung (AtSMV) gemeldet und in INES 0 eingeordnet.

Bei der Fehlersuche im Rahmen des zuvor genannten Ereignisses kam es darüber hinaus zu einem Kurzschluss in einem benachbarten Schaltfeld. Ursache dafür war ein Fehler in der Isolation eines Drahtes, der beim Herausnehmen einer dieser Baugruppen den Kurzschluss verursachte. Dadurch wurden für die Reparaturdauer weitere Armaturen in der gleichen Redundanz unverfügbar. Auch dieses Ereignis wurde nach Kategorie N 2.1.1 der AtSMV gemeldet und in INES 0 eingeordnet.

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