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OVG-Beschluss: Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes bleibt in Kraft

PI 033/2024

Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Gegen die vom NLWKN erteilte Genehmigung im sog. „Schnellabschussverfahren“, die seit dem 26. März gilt, hatte die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ zunächst beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg einen Eilantrag auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung gestellt. Das VG Oldenburg hatte dies vorläufig zurückgewiesen. Dagegen hatte die Antragstellerin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingelegt. Mit Entscheidung vom 29. März hat das OVG die Beschwerde ebenfalls zurückgewiesen.

Damit läuft die Entnahme weiterhin bis maximal zum 12. April. Über den Antrag zum Schnellabschussverfahren wird das VG Oldenburg in der Sache noch entscheiden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
02.04.2024

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