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Landtag berät Gesetzesänderungen: Mehr Artenschutz in Niedersachsen

PI 131/2020


Am (morgigen) Dienstag wird der Landtag das Gesetz zum Niedersächsischen Weg abschließend beraten und voraussichtlich beschließen. Der zugrundeliegende Gesetzestext wurde durch die Regierungsfraktionen der SPD und CDU in den Landtag eingebracht.

Innerhalb des Niedersächsischen Weges hatten die Allianzpartner aus Politik, Naturschutz und Landwirtschaft auf Grundlage des geschlossenen Vertrages Änderungen für das Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, für das Niedersächsische Wasser- und das Waldgesetz verhandelt und gemeinsam formuliert.

Mit dem Gesetzespaket werden unter anderem Streuobstwiesen ab 2.500 m², und arten- und strukturreiches Feucht- und Nassgrünland als Lebensräume unter Schutz gestellt. Auf erosionsgefährdeten Standorten, in Mooren und in Überschwemmungsgebieten wird der Grünlandumbruch grundsätzlich verboten. Ein landesweiter Biotopverbund soll bis 2023 auf 15 Prozent der Landesfläche aufgebaut werden. Die Roten Listen, in denen die Gefährdung von Pflanzen- und Tierarten dargestellt wird, müssen künftig alle fünf Jahre durch das Land aktualisiert werden.

Auch Maßnahmen für den Schutz der Gewässer sind in den Gesetzesänderungen enthalten: So wird künftig auf einem Gewässerrandstreifen, der bei Gewässern 1. Ordnung 10 Meter, bei Gewässern 2. Ordnung 5 Meter und bei Gewässern 3. Ordnung 3 Meter beträgt, das Ausbringen und Lagern von Pflanzenschutzmitteln und Dünger untersagt. Hierfür wird es eine Übergangsfrist geben. Ausnahmen wird es nur bei Härtefällen und in Gemeinden mit hoher Gewässerdichte geben, wenn die Betriebe auf die Futterfläche angewiesen sind.

Diese und andere Punkte bieten eine solide und verlässliche Grundlage, um den Niedersächsischen Weg weiter zu verfolgen. Viele Eckpunkte für Verordnungen und Programme wurden in den letzten Monaten fertig gestellt. Die Arbeiten gehen in den gemeinsamen Arbeitsgruppen der Partner weiter. Zum Beispiel für mehr Wiesenvogelschutz, für den Ausbau der Betreuung von Schutzgebieten und für eine verminderte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Die Leistungen der Landwirtschaft für mehr Natur- und Artenschutz sollen angemessen bezahlt werden. Dazu wird der gesetzlich geregelte erweiterte Erschwernisausgleich nun zügig weiter konkretisiert.

Die Allianzpartner haben sich darauf verständigt, jetzt nicht nachzulassen und zielstrebig die weiteren im Vertrag vereinbarten Punkte zu diskutieren und zu lösen.


Hintergrund:

Terminhinweis:
Der NDR übrträgt das Landtagsforum live über www.ndr.de. Die Debatte über die Gesetze zum Niedersächsischen Weg ist für Dienstag, 10.11.2020., um 10:58 Uhr terminiert.


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