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Letzte atomrechtliche Genehmigung für den Abbau des Kernkraftwerks Lingen erteilt

PI 105/2021

Mit dem Bescheid vom 22.07.2021 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz der Kernkraftwerk Lingen GmbH das zweite Teilprojekt des Abbaus des Kernkraftwerks Lingen genehmigt. Der Genehmigungsbescheid umfasst insbesondere den Abbau des Reaktordruckgefäßes samt Einbauten sowie des Biologischen Schildes.

Mit dem vorangegangenen Genehmigungsbescheid vom 21.12.2015 sind nunmehr alle atomrechtlich für den Abbau des Kernkraftwerks erforderlichen Genehmigungen erteilt worden.

Nach den Planungen der Kernkraftwerk Lingen GmbH soll der Abbau des Kernkraftwerks Lingen noch mehrere Jahre dauern. Nach der Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung erfolgt anschließend der konventionelle Abriss der Gebäude.

Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollen sofern möglich intern und in externen Zwischenlagern – auch in dem beantragten Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) – solange zwischengelagert werden, bis sie in einem Bundesendlager beseitigt werden.

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