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Lies: „Klarer rechtlicher Rahmen für die Entnahme von Wölfen“

- Allgemeinverfügung nach Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geplant -


PI 165/2019

Um die Umsetzung von notwendigen Ausnahmen zur Entnahme von auffälligen Wölfen zu ermöglichen, sollen in Niedersachsen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Allgemeinverfügung soll den rechtlichen Rahmen für die Unterstützung durch Jäger schaffen, einzelne Tiere eines Rudels zu töten, die in bestimmten Regionen für vermehrte Risse verantwortlich sind. Bislang gibt es nur eine Ausnahmegenehmigung speziell für den Rodewalder Wolfsrüden GW717m.

Das birgt aber das Risiko für die Jäger, dass es bei einer nicht einwandfreien Identifikation zu einer Tötung eines anderen Wolfes kommen könnte – „ein rechtliches Risiko, das für die beteiligten Jäger ausgeschlossen werden soll. Das hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies am (heutigen) Mittwoch im Niedersächsischen Landtag erklärt. „Ich weiß, dass viele Jäger auch Sorge haben, angefeindet und beschimpft zu werden, wenn sie einen Wolf töten – obwohl sie dabei rechtsstaatlich handeln würden. Darum versuchen wir, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen“, so Lies.

Grundlage dafür ist zunächst die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine erste Entscheidung auf Bundesebene wird noch diese Woche erwartet. In der Folge soll unter anderem der Abschuss des Wolfes erleichtert werden. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung des Bundesrates Anfang Februar könnte dann eine landeseigene Verordnung in die notwendige Verbandsbeteiligung gehen.

Die vollständige Landtags-Rede des Umweltministers finden Sie hier.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2019

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