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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

PI Nr. 115/2019

Im Rahmen von regelmäßigen Begehungen wurden im Kernkraftwerk Grohnde (KWG) an einer von vier Nebenkühlwasserpumpen auffällige Laufgeräusche festgestellt. Da eine beginnende Schädigung nicht auszuschließen war hat das KWG entschieden, die Pumpe freizuschalten und zu reparieren, sie steht damit vorübergehend nicht zur Verfügung.

Dies ist gemäß der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und Meldeverordnung meldepflichtig. Das Ereignis wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz nach N 2.1.1 und INES 0 fristgerecht gemeldet.

Das Vorkommnis hatte keine radiologischen Auswirkungen auf die Umwelt, Personen oder den sicheren Anlagenbetrieb.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2019

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