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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

PI 020/2022

Bei wiederkehrenden Druckprüfungen wurde an einer Schweißnaht in einem Strang des gesicherten konventionellen Zwischenkühlsystems des Kernkraftwerks Grohnde eine Tropfleckage festgestellt. Die Leckage ist erst beim sogenannten Prüfdruck aufgetreten, der entsprechend dem kerntechnischen Regelwerk den Betriebsdruck überschreitet. Der betroffene Rohrleitungsabschnitt wird ersetzt, im Rahmen der Übertragbarkeitsprüfung werden weitere, vergleichbare Abschnitte untersucht. Diese Arbeiten werden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständiger Atomaufsicht begleitet.

Das gesicherte Zwischenkühlsystem dient der Wärmeabfuhr von sicherheitstechnisch wichtigen Verbrauchern im nicht nuklearen Bereich des Kraftwerks, wie zum Beispiel dem Notstromdieselaggregat. Diese Wärmeabfuhr war durch die geringe Leckage nicht in Frage gestellt. Auswirkungen auf die Anlage oder die Umgebung bestehen daher nicht.

Das Kernkraftwerk Grohnde befindet sich seit dem 31.12.2021 nicht mehr im Leistungsbetrieb. Der Befund war dennoch meldepflichtig nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV), um den Erfahrungsrückfluss sicherzustellen. Das Ereignis wurde nach der Kategorie Normal (N 2.2.1) der Meldeverordnung innerhalb der vorgeschriebenen Frist gemeldet. Das Ereignis wurde nach der INES-Skala in die Stufe 0 eingestuft.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2022

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