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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde (KWG)

Pressemitteilung Nr. 46 / 2018


Im Kernkraftwerk Grohnde (KWG) kam es während der derzeit laufenden Arbeiten am Notstromdiesel zu einer Fehlanregung im Reaktorschutzsystem. Die Anlage hat auslegungsgemäß auf die Fehlanregung reagiert. Derartige Fehlanregungen unterliegen der Meldepflicht, die Meldung der Kategorie N (Normal) und in INES 0 wurde dem Umweltministerium heute fristgerecht vorgelegt. Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage und die Umwelt bestehen nicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2018

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