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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Unterweser

PI 037/2021

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung informiert. Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung hatte eine Brandschutzklappe nicht geschlossen. Die Funktionsfähigkeit wurde kurzfristig über die so genannte Schmelzlotauslösung wiederhergestellt.

In weiterer Folge wurde die komplette Antriebseinheit – bestehend aus Auslöseeinrichtung, Schließvorrichtung und Federrücklaufmotor – getauscht, erfolgreich geprüft und weiterführend untersucht. Bei der Überprüfung der Schließvorrichtung wurde eine beginnende Ermüdung des Anschlagpuffers diagnostiziert. Aufgrund dessen wurden bereits in der Vergangenheit ausgebaute Schließvorrichtungen weiter untersucht. Es zeigte sich, dass die Anschlagpuffer bei weiteren Schließvorrichtungen mechanisch beschädigt waren, Grund dürfte die Alterung des Kunststoffes sein. Ein weiterer Indikator dafür: die deutliche Verfärbung des Kunststoffes gegenüber einem lagerhaltigen Bauteil. Die Betreiberin des KKU erarbeitet derzeit ein Reparaturkonzept mit dem Hersteller der betroffenen Brandschutzklappen.

Das Ereignis wurde unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken eingestuft und hatte somit keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen.




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