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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Unterweser

PI 068/2021


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert. Im Rahmen von Stillsetzungstätigkeiten wurden Rohrleitungen im Kontrollbereich des Kraftwerkes getrennt. In Folge einer fehlerhaft getrennten Leitung kam es zum Austritt von kontaminiertem Wasser, wobei mehrere Raumbereiche betroffen waren. Nach dem Erkennen der Leckage wurde die betroffene Rohrleitung sofort abgesperrt. Die betroffenen Raumbereiche wurden dekontaminiert und im Anschluss wieder freigegeben.

Nach der AtSMV ist ein Bruch oder Riss mit Leckage in den hier betroffenen Systemen ebenso meldepflichtig wie eine Kontamination innerhalb des Kontrollbereiches in vorliegender Höhe. Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft

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