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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Unterweser

PI 097/2020

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung informiert.

Im KKU bei einer wiederkehrenden Prüfung eines Krans im Hilfsanlagengebäude festgestellt, dass eine Zusatzbremse ohne Funktion war. Der Kran wurde daraufhin bis zur Reparatur durch die Betreiberin gesperrt.

Nach der Meldeverordnung ist ein sicherheitstechnisch bedeutsamer Schaden an einem Hebezeug nach Kriterium N (normal) 2.4.1 meldepflichtig.

Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.



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