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Meyer: „Menschen vor Ort profitieren von jedem neuen Windrad und jeder neuen Freiflächenphotovoltaikanlage“

Ministerium beantwortet Fragen zum neuen Windenergiebeschleunigungs- und Beteiligungsgesetz auf seiner Homepage -


PI 047/2024


Niedersachsen ist Energiewendeland Nr. 1 und das Land der Erneuerbaren Energien – und ihr Ausbau wird weiter vorangetrieben. Nirgendwo anders wird bundesweit so viel Strom aus Windenergie, Sonne und Biogas erzeugt. Vergangenes Jahr wurde erstmals mehr Strom aus Erneuerbaren Energien (50,8 TwH) erzeugt als verbraucht (50,5 TwH). Um auch die Sektoren Mobilität, Gebäude und Wirtschaft mit Erneuerbarem Strom und grünem Wasserstoff bis 2040 klimaneutral zu machen, „müssen wir das Ausbautempo deutlich erhöhen“, so Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer. „Insbesondere bei der Windkraft müssen wir die Schlagzahl an Genehmigungen und neu installierten Anlagen noch steigern.“ Ziel des Landes ist der Zubau von rund 300 Windkraftanlagen mit 1500 Megawatt pro Jahr.

Den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen hat der Niedersächsische Landtag im April mit dem Niedersächsischen Windgesetz gesetzt. Damit verdoppelt Niedersachsen landesweit die Flächen für die Windenergie auf mindestens 2,2 Prozent, basierend auf einer Potentialstudie des Umweltministeriums. Danach sind 6,2 Prozent der Landesfläche unter strenger Beachtung des Naturschutzes grundsätzlich für die Windenergie geeignet. Gemäß einer Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und zur faireren räumlichen Verteilung wird kein Landkreis überfordert, sondern die regionalen Teilflächen bei maximal vier Prozent Landkreis solidarisch umverteilt. Gleichzeitig werden die Verfahren mit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes digitalisiert, beschleunigt und den Kommunen erstmals auch Teilflächenpläne Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm ermöglicht.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Niedersächsischen Windgesetz und wieviel Fläche jeder Landkreis jetzt mindestens auszuweisen hat, sind jetzt auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu finden.


„Besonderes Herzstück des Gesetzes ist aber, dass die Kommunen, die Menschen vor Ort – vor allem im Ländlichen Raum – von jedem neuen Windrad und jeder neuen Freiflächen-PV-Anlage direkt profitieren werden wie in keinem anderen Bundesland“, so Meyer. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien werden Millionen Euro Wertschöpfung vor Ort generiert. Denn mit dem Gesetz werden die Anlagenbetreiber erstmals verpflichtet, für jedes neue Windrad oder Freiflächenphotovoltaikanlage eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Das sind rund 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad und zwar dauerhaft, solange die Anlage sauberen, klimaneutralen Strom produziert. Die Kommunen können es frei für Naturschutz, soziale, kulturelle Zwecke für Bildung oder zur Stärkung der Daseinsvorsorge verwenden. 50 Prozent der Einnahmen sollen möglichst in den jeweiligen Ortsteilen verwendet werden, wo das Windrad oder die Freiflächen-Solaranlage steht. Einmal im Jahr müssen die Kommunen die Bevölkerung darüber informieren, wofür sie das Geld verwendet haben. „Das kann kostenloser Eintritt im Freibad, die Stärkung des ÖPNV, das Kulturfestival, die Förderung sozialer Einrichtungen oder ein Programm zur Dorfbegrünung sein“, so der Energie- und Klimaschutzminister. „Sie können aber auch bis zu drei Jahre ansparen, wenn sie damit etwa eine Solaranlage oder Wärmepumpe ihrer Kita oder ihres Dorfgemeinschaftshauses finanzieren wollen. Das ist nur fair und erhöht die Akzeptanz im Energieerzeugungsland Nr. 1.“

Neben den Gemeinden müssen die Betreiber der Anlage mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt profitieren lassen. „Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig“, so der Minister – und zwar zusätzlich zu den 0,2 Cent für die Kommune. Dazu ist ein flexibles Bündel von Ausschüttungen für Bürgerinnen und Bürger möglich: dauerhaft niedrige Strompreise, eine Direktzahlung an die Menschen um die Anlage pro Kopf (quasi Erneuerbaren-Energien-Geld für die Anwohnerinnen und Anwohner) oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften, Anteilsscheinen, Energiesparbriefen oder Schwarmfinanzierung und Crowdfunding. Wenn Anteile an der Anlage an die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden, müssen dies mindestens 20 Prozent der Anteile sein, bei Direktausschüttungen sind es 0,1 Cent pro Kilowattstunde. So gehen auch hier 15.000 Euro pro Windrad an die Anwohnerinnen und Anwohner rund um die Anlage – bei zehn Windrädern bekommen sie dauerhaft 150.000 Euro ausgeschüttet. Meyer: „Unterm Strich profitieren die Kommunen und Menschen vor Ort vom Ausbau der Wind- und Solarenergie in einzigartiger Weise.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2024

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