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Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwachradioaktive Altabfälle

PI 119/2020


Wie bereits berichtet werden aktuell schwachradioaktive Altabfälle aus dem Zwischenlager Leese im Landkreis Nienburg ausgelagert. Während der vorbereitenden Maßnahmen für die zweite Auslagerungskampagne kam es zum Absturz eines 200-Liter-Fasses. Es wurde äußerlich beschädigt und als Schutzmaßnahme in ein Überfass eingestellt, radioaktive Stoffe wurden allerdings nicht freigesetzt. Dies wurde von der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH durch so genannte Wischtests kontrolliert und festgestellt.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde hat bis zur Klärung der Absturzursache veranlasst, dass keine weiteren Fässer von dem Fassstapel heruntergehoben werden.

Der Absturz eines Fasses ist ein sicherheitstechnisch bedeutsames Ereignis im Zusammenhang mit der Konditionierung, Handhabung, Transport und Lagerung radioaktiver Abfälle und damit grundsätzlich meldepflichtig. Es wurde dem Ministerium als Aufsichtsbehörde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie N (Normal) gemeldet.

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