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Öffentliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen

Pressemitteilung Nr. 104/2019

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat jetzt den fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen im Niedersächsische Ministerialblatt veröffentlicht. Dieser ersetzt mit Inkrafttreten den Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahr 2011.

Der Abfallwirtschaftsplan Niedersachsengliedert sich in zwei Teilpläne, die den Stand und die Ziele der Abfallwirtschaft in Niedersachsen beschreiben. Der Teilplan ‚Sonderabfälle‘ gilt für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Teilplan ‚Siedlungsabfälle‘ bildet den Rahmen für die Entsorgung von Haushalts- und Gewerbeabfällen sowie von nicht gefährlichen mineralischen Massenabfällen z. B. aus dem Baubereich. Der Stand und die Ziele der Abfallwirtschaft in Niedersachsen werden in dem vorliegenden Plan beschrieben. Er ist ein wesentliches Instrument des Vorsorgeprinzips, wonach möglichen Umweltbelastungen vorgebeugt, eine schonende und nachhaltige Rohstoffnutzung gewährleistet, eine vorrangige und hochwertige Verwertung gefördert und die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen gesichert werden soll.

Die Schaffung und der Erhalt ausreichender Entsorgungsmöglichkeiten zu angemessenen Preisen stellen insgesamt einen relevanten Standortfaktor für alle Wirtschaftszweige dar. Zur Erhaltung der notwendigen Flexibilität bei der Schaffung wirtschaftlicher Entsorgungsstrukturen verzichtet das Land Niedersachsen bewusst auf die gesetzlich vorhandene Möglichkeit, Einzugsgebiete für Abfallbeseitigungsanlagen verbindlich festzulegen. Auf diese Weise werden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte), den Entsorgungsunternehmen und den Abfallerzeugern Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Eigenverantwortung eingeräumt.

Bei der Aufstellung des Planes wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und angemessen bei der Entscheidung zu der Annahme des Plans berücksichtigt.

Hintergrundinformation:
Die Abfallwirtschaftspläne bilden einen wesentlichen Rahmen für die Planung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung in Niedersachsen. Sie stellen die Maßnahmen der Abfallvermeidung und -verwertung dar und beschreiben die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen. Die Pflicht für die Länder, derartige Pläne aufzustellen, ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen finden Sie hier.



Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
23.08.2019

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