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Auftakt für mehr Windenergie in Niedersachsen

Energieminister Meyer stellt wissenschaftliche Flächenbedarfsberechnung zur Umsetzung des 2,2-Prozent-Ziels vor


PI 012/2023


Der verstärkte Ausbau der Windenergie ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende in Niedersachsen. Das Land, schon jetzt Windenergieland Nr.1 in Deutschland, will zum Erfüllen der Klimaziele den Bau von Windrädern zusammen mit den Landkreisen und Genehmigungsbehörden deutlich beschleunigen. Nun hat Klimaschutz- und Energieminister Christian Meyer dafür erste wichtige Grundlagen gelegt.

Der Minister erläuterte heute den Vertretern der Landkreise und Regionalverbände die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung. Danach hat Niedersachsen 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft auszuweisen und damit doppelt so viel wie die bisherigen 1,1 Prozent. Aus der heute vorgestellten Windflächenpotentialstudie wird das 2,2-Prozent-Ziel nun für die einzelnen Planungsregionen nach fachlichen Kriterien umgerechnet. In einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz für Niedersachsen werden die konkreten Flächenanteile, die jede Region bis 2026 als Windenergiefläche mindestens ausweisen muss, dann rechtsverbindlich festgelegt.

„Wir müssen in Niedersachsen mehr Platz für Windräder schaffen, sonst werden wir die Klimaziele und die dafür nötige Energiewende nicht schaffen“, sagte Minister Meyer. „Daher verpflichten wir die Landkreise, über die Regionalplanung deutlich mehr Windenergieflächen als bisher vorzuhalten. Mit der Taskforce Energiewende und dem Ausbau der Servicestelle Windenergie im Ministerium sollen die Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes und den Auswahlverfahren intensiv unterstützt und beraten werden.“ Die Windflächenpotentialstudie, die das Umweltministerium durch das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) sowie die Bosch & Partner GmbH hat erstellen lassen, sei dazu eine gute Grundlage und Hilfe, so der Minister.

„Im Ergebnis sind 7,2 Prozent der Landesfläche prinzipiell als Windenergie-Standort geeignet. Davon werden jetzt im Schnitt 2,2 Prozent als Mindestfläche den einzelnen Teilregionen vorgegeben. Das ist machbar, zumal wir mit dem Gesetz den kommunalen Planungsträgern ermöglichen wollen, ´Teilpläne Windenergie´ auszuweisen, so dass nicht immer das ganze Raumordnungsprogramm geändert werden muss“, so Energieminister Meyer. „Die Rückmeldungen vieler Kommunen machen mich zuversichtlich, dass wir 2026 schon 2,5 Prozent oder sogar mehr Windvorranggebiete erreichen können.“

Die EU und die Bundesregierung planen mit den sogenannten „Go-To-Areas“ in den jetzt auszuwählenden Windvorranggebieten ein beschleunigtes und vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Meyer: „Da schon bei der Auswahl der Vorranggebiete Rücksicht auf den Naturschutz genommen werden muss und Abstände einzuhalten sind, fallen damit Doppel- und Dreifachprüfungen beim Genehmigen der Windräder weg. Das erleichtert erheblich die Planung und sorgt trotzdem für eine Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes.“ Auch im Raumordnungsgesetz sollen Planungsbeschleunigungen für Energievorhaben geschaffen werden.

Auf Basis der Studie soll per Gesetz geregelt werden, wieviel Windfläche in den kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover mindestens auszuweisen ist. Die Flächenpotentiale wurden nach objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet. Die auszuweisenden Flächenanteile variieren von 0,01 Prozent in der Stadt Osnabrück bis 4,89 Prozent im Landkreis Rotenburg (Wümme) (s. Anlage).

Gleichzeitig soll das Gesetz regeln, dass die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren, etwa in Form von Anteilen für Bürgerenergiegesellschaften oder durch direkte Beteiligung der Kommunen. Dies gilt sowohl bei Windenergie- als auch bei großen Freiflächenphotovoltaik-Anlagen.

„Der Ländliche Raum hier im Norden wird zum Energieerzeuger Nr.1. Es ist richtig, dass die Menschen vor Ort stärker an den Einnahmen beteiligt werden. Wenn nicht nur Investoren, sondern auch Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger finanziell von den Anlagen profitieren, trägt das zur Akzeptanz von neuen Windrädern bei. Diese Akzeptanz ist wichtig, damit der Umstieg in eine klimafreundliche Energieversorgung gelingt“, so Minister Meyer.

Ziel der Landesregierung ist es, 30 Gigawatt (GW) Windenergie-Leistung an Land bis 2035 in Niedersachsen zu installieren. Das entspricht einem Zubau von rund 18 GW. Jährlich sollen dafür 1,5 GW an Leistung dazu kommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 kamen mit etwa 100 neuen Windrädern insgesamt rund 450 Megawatt (MW) Leistung hinzu. Mit bisher rund 6.200 Anlagen ist Niedersachsen schon jetzt Windenergieland Nr. 1 in Deutschland.


Flächenziele der Planungsregionen, Prozentangaben für die einzelnen Kommunen Bildrechte: MU
Flächenziele der Planungsregionen
  Bildrechte: MU

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
07.02.2023

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