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Meyer: „Zweites LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird chlorfrei und ohne Einleitung von Bioziden betrieben“

- NLWKN erlaubt unter strengen Auflagen Ultraschalltechnik -


PI 025/2024

Das zweite schwimmende LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird demnächst den Betrieb aufnehmen. Anders als die bereits bestehende FSRU (Floating Storage and Regasification Unit, eine schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von fossilen oder grünem aus Erneuerbaren Energien erzeugten Flüssiggas (LNG), wird die zweite Anlage die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide mit der Ultraschalltechnik vornehmen. Umweltminister Christian Meyer hatte sich dazu letztes Jahr beim Betreiber TES stark gemacht und der Bund hatte die Mehrkosten für die umweltschonende Umrüstung übernommen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat jetzt der FSRU Wilhelmshaven GmbH die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der FSRU in die Innenjade erteilt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme der zweiten FSRU in Wilhelmshaven erfüllt.

Umweltminister Christian Meyer: „Die Anlage ist nicht nur green gas ready, kann also dem Import aus Erneuerbaren Energien gewonnenen grünen Gasen dienen, sondern sie arbeitet auch komplett ohne Biozide wie Chlor. Das freut mich sehr und ich danke allen Beteiligten für ihre Arbeit, die Umwelt maximal zu schützen.“

Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung des Erlaubnisantrags und der hierzu von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen vorgetragenen fünf Einwendungen und Stellungnahmen zu verschiedenen Themen sind die Fachleute zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Gewässerbenutzungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnis erteilt werden konnte.

Biozide werden bei dem Betrieb dieser FSRU nicht eingesetzt, dazu wurde die FSRU „Excelsior“ extra umgerüstet. Anders als bei der bestehenden und bereits mit hohen Umweltauflagen genehmigten FSRU „Höegh Esperanza“, wird dabei ein Ultraschallverfahren eingesetzt.

Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN, ergänzt: „Die Erlaubnis wurde unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards und zum Schutz des sensiblen Ökosystems mit entsprechenden umfangreichen Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen. Diese beinhalten unter anderem ein Monitoring zu Temperaturveränderungen sowie eine enge Überwachung der Einleitungen."

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2024

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