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Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2022: 18,5 Millionen Euro für Niedersachsens Städte und Gemeinden

PI 117/2022


Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten geht in die dritte Runde: Das niedersächsische Bauministerium unterstützt mit dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 17 Maßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von rund 18,532 Millionen Euro. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil können damit Investitionen in Höhe von rund 20,59 Millionen Euro umgesetzt werden. Es werden Projekte in Gifhorn, Herzberg am Harz, Stolzenau, Stadtoldendorf, Hannover, Liebenau, Bockenem, Salzhemmendorf, Kirchdorf, Polle, Neuenkirchen, Amelinghausen, Bremervörde, Meppen, Bissendorf, Georgsmarienhütte und Osnabrück realisiert.

Bauminister Olaf Lies: „Auch im dritten Programmjahr ist die Nachfrage nach dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten hoch. Das zeigt, dass das Programm an der richtigen Stelle ansetzt, um die niedersächsischen Städte und Gemeinden beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus zu unterstützen. Ausreichend verfügbare, baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten sind ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge für Jung und Alt. Mit Hilfe der Förderung können Maßnahmen zum Erhalt, zur Modernisierung und Neugestaltungen umgesetzt werden – und so der gesellschaftliche Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung gestärkt werden. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass das Förderprogramm auch nach 2022 fortgesetzt wird.“

Die Region Braunschweig erhält für zwei Maßnahmen eine Förderung von rund 3,53 Millionen Euro, im Bereich Leine-Weser können acht Maßnahmen mit einem Volumen von rund 5,13 Millionen Euro unterstützt werden und im Amtsbezirk Lüneburg werden drei Projekte mit Mitteln in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro gefördert. In die Region Weser-Ems fließen rund 5,76 Millionen Euro für vier Maßnahmen.

Für die Auswahl waren Aspekte wie der Bezug zu einem Gebiet der Städtebauförderung sowie ein breiter Nutzerkreis wesentlich. Die Maßnahmen werden mit einem Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln bis zu einer Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten unterstützt, wobei der Bund 50 Prozent trägt.

Für das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ werden im Programmjahr 2022 folgende 17 Maßnahmen vorgesehen:

1. Stadt Gifhorn (Sanierung Sporthalle Gamsen) – 1.223.000 €

2. Stadt Herzberg am Harz (Sanierung des Waldschwimmbades in Scharzfeld) - 2.311.000 €

3. Gemeinde Stolzenau (Sanierung der Sporthalle an der Weserkampfbahn) - 1.190.600 €

4. Stadt Stadtoldendorf (Sanierung Sporthalle Schulzentrum Stadtoldendorf) - 599.200 €

5. Landeshauptstadt Hannover (Sanierung Außenanlagen Bezirkssportanlage Roderbruch) - 1.159.000 €

6. Flecken Liebenau (Sanierung Turnhalle Liebenau) - 812.000 €

7. Stadt Bockenem (Sanierung des Sport- und Jugendhauses - Teil Sport) - 576.000 €

8. Flecken Salzhemmendorf (Sanierung der Schwimmhalle Salzhemmendorf) - 366.000 €

9. Gemeinde Kirchdorf (Sanierung der Sporthalle Kirchdorf) - 110.000 €

10. Flecken Polle (Sanierung und Modernisierung Vereinsheim FC Eintracht Polle e. V.) - 319.000 €

11. Gemeinde Neuenkirchen (Sanierung des Frei- und Naturbades Hahnenbachtal in Neuenkirchen) - 96.000 €

12. Gemeinde Amelinghausen (Sanierung des Waldbades Amelinghausen) - 2.079.000 €

13. Stadt Bremervörde (Ersatzneubau der Turnhalle Iselersheim) - 1.933.000 €

14. Stadt Meppen (Sanierung Emsbad) - 3.338.000 €

15. Gemeinde Bissendorf (Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereichs der Sporthalle Werscher Straße) - 103.000 €

16. Stadt Georgsmarienhütte (Sanierung und Erweiterung der denkmalgeschützten Sporthalle Hochstraße "Alte Wanne" inkl. Jugend- und Kulturtreff) - 2.129.000 €

17. Stadt Osnabrück (Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Konversionsfläche am Limberg) - 189.000 €

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022 nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer.


  Bildrechte: MU

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2022

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