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Öffentliche Auslegung der Anträge zur Genehmigung der FSRU in Wilhelmshaven – Lies: „Einhaltung strengster deutscher Umweltstandards trotz hoher Geschwindigkeit bei Planung und Umsetzung“

PI 149/2022


Für den Betrieb der schwimmenden Regasifizierungseinheit (FSRU) in Wilhelmshaven wurden verschieden Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in Auftrag gegeben. Diese Gutachten und Modellierungen befassen sich unter anderem mit der Frage möglicher Umweltauswirkungen durch die für den Betrieb der FSRU notwendigen Antifouling-Maßnahmen, die die Bildung eines Biofilms in den Leitungen der FSRU verhindern sollen. Alle Gutachten sind ab Donnerstag, den 6. Oktober 2022 öffentlich einsehbar.

Laut Medienberichten fordert die Initiative Pro Wangerland sowie die CDU Wangerland nun neben den bereits vorliegenden Gutachten weitere Gutachten zu diesem Sachverhalt. Die Parteien machen das fest an der Nichtinbetriebnahme der FSRU Esperanza (Floating Storage and Regasification Unit) im australischen Bundesstaat Victoria.

Dazu der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies: „Ein belastbarer Vergleich mit anderen Standorten auf der Welt ist grundsätzlich ohne eingehende vergleichbare Studien nicht seriös möglich. Die komplexen örtlichen Bedingungen sind entscheidend für die Auswirkungen von mit Chlor versetzen Abwassereinleitungen auf die Gewässerökologie. Hierzu gehören unter anderem Strömungsverhältnisse, Bathymetrie, Konzentration an oxidierbaren Stoffen, Salzgehalt, Temperatur, Lage der Einleitungsstelle, Untersuchungsraum, Ausbreitungspfade des Biozids und die vorhandenen gewässerökologischen Bedingungen. Denn auch, wenn wir mit großer Geschwindigkeit vorgehen, achten die Genehmigungsbehörden streng auf die Einhaltung unserer hohen deutschen Umweltstandards – insbesondere, da wir hier in einem besonders wertvollen Naturraum arbeiten.“

Vergleiche mit dem australischen Standort bewertet Lies als unseriös: „Standortvergleiche müssen wissenschaftlich fundiert sein. Wir kennen die Rahmenbedingungen in Australien nicht, um beide Standorte sinnvoll vergleichen zu können.“

Grenzwerte müssen an allen Auslässen eingehalten werden - engmaschige Kontrollen durch die Behörden

„Was wir aber sehr wohl haben, sind detaillierte Gutachten, Modellierungen und wissenschaftliche Auseinandersetzungen über die Strömungsverhältnisse in der Jade und deren Auswirkungen auf die Konzentration von Chlor im Wasser“, so Lies. So sorgt in der Jade beispielsweise der Tidehub erheblich für eine Durchmischung und Verdünnung der Einleitung von Chlorbioziden. Bereits auf dem Weg durch die Rohrleitungen des Schiffs verringert sich die Konzentration des Chlors im Seewasser durch Zerfall sowie durch Reaktion mit Mikroorganismen, Algen und anderen oxidierbaren Substanzen.

Die hohe Abbaurate der Chlorrückstände innerhalb des Rohrleitungssystems selbst führt dazu, dass die Summe der Konzentrationen an Chlor im in der Jade zugeführten Meerwasser bei kontinuierlichen Betrieb der Elektrochlorierung max. 0,2 mg Cl2/l im Einklang mit DIN EN 20257-2 betragen. Dieser Grenzwert muss an jedem Auslass der FSRU eingehalten werden und unterliegt bei Betrieb der FSRU einer kontinuierlichen und engen behördlichen Kontrolle.

Das Antifouling-Mittel (Chlor) wird durch Elektrolyse des Meerwassers erzeugt. Dabei wird ein geringer Teilvolumenstrom des durch die Einlässe eintretenden Seewassers aus der Sammelleitung einer auf der FSRU verbauten Elektrolyseanlage zugeführt. Das im Meerwasser enthaltene Natriumchlorid (NaCl) – bzw. „Salz“ – wird unter Zuführung von elektrischer Energie dort zu aktivem Chlor (Cl2) in Form von Natriumhypochlorit gewandelt. Diese Chlorproduktion aus Meerwasser nennt sich Elektrochlorierung und entspricht dem Stand der Technik.

Lies betonte: „Die Expertinnen und Experten des NLWKN und des Gewerbeaufsichtsamtes gehen hier im Wissen um die Sensibilität des Naturraums mit allergrößter Gewissenhaftigkeit vor. Gewissenhaftigkeit ist und bleibt die unabdingbare Grundlage für die Genehmigungen.“



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Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2022

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