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Meldepflichtiges Ereignis der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH in Braunschweig

PI 080/2022

Bei der Auswertung der Messungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft stellte das Braunschweiger Strahlen- und Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH fest, dass für den Monat Mai die maximal zulässige Ableitung pro Monat für das Radionuklid C-14 über den Kamin 4 möglicherweise überschritten wird. Die maximal zulässige Ableitung für das Kalenderjahr 2022 wird aber weiterhin voraussichtlich deutlich unterschritten und damit der maßgebliche Grenzwert von 0,3 Millisievert effektiver Dosis im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung sicher eingehalten. Eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt bestand und besteht nicht.

Die Meldung erfolgte vorsorglich aufgrund vorläufiger betriebsinterner Messungen der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH. Die genauen Messwerte zur Bilanzierung der Ableitung des Radionuklids C-14 und die Ergebnisse der Überprüfung der Emissionsmessungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz werden im Laufe des Monats vorliegen. Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat die Produktion von Strahlenquellen mit dem Radionuklid C-14 im Monat Mai vorsorglich eingestellt und wird sie in den Folgemonaten begrenzen. Eine Untersuchung der Produktionsprozesse und des verwendeten Roh-stoffs wurde veranlasst. Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben vorsorglich zur Beweissicherung Boden- und Bewuchsproben in der Umgebung der Betriebsstätte genommen.

Eine Überschreitung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben ist grundsätzlich melde-pflichtig. Sie wurde dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als Aufsichtsbehörde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie E (Eilbedürftig) gemeldet.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2022

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