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Lies: „Zielwerte für Salzbelastung im Wasser dürfen nicht überschritten werden“

PI 74/2020

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies erwartet mit Spannung eine Entscheidung über den Antrag des Unternehmens K+S auf Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Werra. Die im Antrag aufgeführten Werte liegen höher, als es die Zielwerte für Salz an den entscheidenden Pegelständen (in Gerstungen und Boffzen) zulassen würden. „Das lehnen wir ab“, so Lies, „schließlich gibt es ganz klare Regeln, wie hoch die Werte sein dürfen.“ Die Anrainerländer haben im Bewirtschaftungsplan (BWP) und Maßnahmenprogramm (MNP) 2015 bis 2021 der Weser festgelegt, wie hoch die Salzbelastungen in der Werra und der Weser sein dürfen, um einen guten ökologischen Zustand herzustellen – wie es die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union und das nationale Recht vorschreiben“, so Lies.

Als zuständige Zulassungsbehörde muss das Regierungspräsidium Kassel über den K+S-Antrag entscheiden. „Dieser Entscheidung möchte ich gar nicht vorgreifen“, so der Umweltminister, „aber die beantragte Einleit-Erlaubnis kann nur im Rahmen des rechtsverbindlichen Bewirtschaftungsplan erteilt werden. Das wird Niedersachsen auch im Rahmen seiner wasserwirtschaftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel deutlich machen“, so Lies.

Parallel dazu laufen aktuell die Vorbereitungen für den BWP/MNP 2021 bis 2027. Die in der Flussgebietsgemeinschaft Weser vertretenen Anrainerländer verfolgen seit Jahren die Fortschritte, die K+S bisher gemacht hat, um die Produktions- und Haldenabwässer auf ein für Natur und Umwelt verträgliches Maß zu reduzieren. Da die erforderlichen Maßnahmen in Verzug geraten sind, prüft der Weserrat gleichzeitig, welche zusätzlichen – auch temporären – Maßnahmen möglich und nötig wären, um die Zielwerte einzuhalten. Hierüber werden die Weserminister- und ministerinnen im August beraten. Minister Lies: „Klar ist, dass ein Zielwert für einen guten Zustand für mich nicht zur Diskussion steht.“

Die Entwürfe für den BWP und das MNP werden im Dezember öffentlich ausgelegt. Auch Bürgerinnen und Bürger können dazu Stellung nehmen, bevor die Dokumente in Kraft treten.


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