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Starkes Signal für die Natur: Niedersachsen erhöht Mittel für Wallheckenschutz

Kooperationsvereinbarung zum Wallheckenprogramm wird fortgeführt und gestärkt


PI 096/2025

Das Niedersächsische Umweltministerium und die Ostfriesische Landschaft haben ihre seit 2008 bestehende Kooperationsvereinbarung zum Wallheckenprogramm erneuert und weiterentwickelt. Ziel ist eine dauerhaft sichere, stabile Finanzierung der Aufgaben rund um Pflege, Erhalt und Weiterentwicklung der Wallheckenstrukturen in Niedersachsen.

Mit der aktualisierten Vereinbarung werden die Mittel ab 2026 von bislang 22.000 Euro auf 31.000 Euro pro Jahr angehoben. Die Anpassung stellt sicher, dass gestiegene Kosten – etwa durch Inflation – aufgefangen und die Aufgaben weiterhin verlässlich erfüllt werden können.

Umweltminister Christian Meyer betont: „Wallhecken sind ein prägendes Element unserer Kulturlandschaft – und sie sind ökologisch unverzichtbar. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten, schützen Böden und verbessern das lokale Klima. Mit der erneuerten Vereinbarung stellen wir sicher, dass dieses wertvolle Naturerbe langfristig erhalten bleibt. Das ist ein Gewinn für die Biodiversität, den Wasserhaushalt und den ländlichen Raum.“

Wallhecken sind durch das Niedersächsische Naturschutzgesetz als Landschaftsbestandteile geschützt. Sie dienen vielen Vogelarten, Kleinsäugern, Amphibien und Insekten als Brut- und Rückzugsraum, verbinden Lebensräume miteinander und ermöglichen so den genetischen Austausch zwischen Tierpopulationen. Zusätzlich wirken Wallhecken erosionsmindernd, stabilisieren den Boden, binden CO₂ und tragen zur Grundwasserneubildung bei.

Ein Verlust dieser Strukturen hätte dagegen deutliche Folgen: weniger Artenvielfalt, stärkere Bodenerosion und negative Effekte auf Mikroklima und Wasserhaushalt.

Finanziert werden durch die Kooperationsmittel insbesondere Personal- und Sachkosten für:

  • die Beratung von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern bei Antragstellung und Umsetzung der Fördermaßnahmen,
  • die naturschutzfachliche Erstkartierung der Wallhecken zur Festlegung geeigneter Maßnahmen,
  • die regionale Öffentlichkeitsarbeit zu Bedeutung und Pflege der Wallhecken.

Die Laufzeit des Wallheckenprogramms wurde bis Anfang 2029 verlängert, dieses wird über die Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)“ getragen. Über das Wallheckenprogramm konnten bereits mehr als 440 Kilometer Wallhecken in Ostfriesland gefördert werden.

Mit der erneuerten Kooperationsvereinbarung bekräftigen das Umweltministerium und die Ostfriesische Landschaft ihre gemeinsame Verantwortung für den dauerhaften Schutz dieser wertvollen Kulturlandschaftselemente.


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2025

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