Artikel-Informationen
erstellt am:
15.04.2026
zuletzt aktualisiert am:
16.04.2026
Zu den jüngst veröffentlichten Planungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II weiter zu verschieben, erklärt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer:
„Die unverzügliche Rückholung und Bergung der atomaren Abfälle aus der Asse ist nicht nur ein Versprechen an die Menschen in der Region, sondern ein klarer gesetzlicher Auftrag des Bundestages. Ich bin empört, dass die beschlossene Räumung der Asse immer weiter verzögert wird und das bisherige Datum 2033 nun aufgegeben wird. Wir haben mehrfach gedrängt, endlich prüffähige Anträge für alle Phasen der Rückholung uns als Genehmigungsbehörde vorzulegen. Auch zum Bau des Erkundungsschachtes musste Niedersachsen massiv drängen. Die versprochene und gesetzlich fixierte schnellstmögliche Rückholung darf nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden.“
Meyer fordert die Bundesregierung daher auf, auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung einzuwirken:
„Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sicherstellt, dass die BGE sich an das Asse-Gesetz hält und die Räumung des Atommülls aus dem absaufenden Bergwerk endlich entschlossen angeht. Seit inzwischen 13 Jahren gilt das Asse-Gesetz – und wir warten immer noch darauf, dass die Rückholung vorankommt. Stattdessen befinden wir uns weiterhin in der ersten Phase. Anfang 2025 wurde lediglich ein unvollständiger Antrag vorgelegt, der keine prüffähige Grundlage für die nächsten Schritte bietet. Das ist nicht akzeptabel. Auch die BGE ist an geltendes Recht gebunden.“
Gleichzeitig zeigen neue Untersuchungen, dass das radioaktive Inventar aus der Asse schneller an die Biosphäre gelangen könnte, als bislang berechnet. Auch verändern sich die Wasserzuflüsse im Bergwerk immer wieder überraschend.
Dazu Umweltminister Meyer: „Die Zeit drängt – die Asse säuft ab. Der Müll muss schnellstmöglich herausgeholt werden und in ein geeignetes Endlager gebracht werden. Die Asse ist ungeeignet und der atomare Abfall hätte nie hereingebracht werden dürfen. Die Asse darf jetzt nicht zum gefährdenden Havarielager werden und die kommenden Generationen in der Region belasten. Die Menschen in der Region warten seit vielen Jahren darauf, dass das Problem der Asse endlich gelöst wird. Ziel muss es sein, die Rückholung mit Nachdruck zu beschleunigen, statt sie weiter hinauszuzögern. Dazu braucht es vollständige und prüffähige Unterlagen sowie eine enge und frühzeitige Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.“
Hintergrund
Das „Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II“ ist seit April 2013 in Kraft. Es verankert die Rückholung der rund 126.000 Fässer radioaktiver Abfälle als gesetzliche Pflichtaufgabe im Atomgesetz (§ 57b AtG) und verfolgt das Ziel einer zügigen Stilllegung des maroden Bergwerks.
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erstellt am:
15.04.2026
zuletzt aktualisiert am:
16.04.2026

