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Umweltministerium: Land unterstützt Sanierung von Brachflächen und Altlasten – Flächenverbrauch reduzieren

Pressemitteilung 140/2015


Das Umweltministerium hat heute darüber informiert, dass das Land zur Vergabe von EU-Strukturfondsgeldern (EFRE) eine Förderrichtlinie erlassen hat, die die Sanierung von verschmutzten Brachflächen und damit insbesondere auch die Sanierung von Altlasten unterstützt.

Als besonders förderwürdig werden diejenigen Sanierungsmaßnahmen eingestuft, die eine nachhaltige Nachnutzung ermöglichen sollen und zu den jeweiligen Entwicklungszielen der Kommune und der regionalen Landesentwicklung beitragen. Beispielhaft für eine solche nachhaltige Nachnutzung sind etwa Sanierungen von innerörtlichen Flächen, die wieder baulich genutzt werden sollen und in ein Entwicklungskonzept der Kommune integriert sind.

Die EU-Förderung ermöglicht Zuwendungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der Sanierungskosten. Das Förderangebot ist insbesondere an Kommunen gerichtet, aber auch Unternehmen können von der Förderung profitieren. Um zu unterstreichen, welche Bedeutung die Landesregierung der Reduzierung des Flächenverbrauchs insbesondere durch Altlastensanierungen zumisst, werden die EU-Mittel mit eigenen Mitteln des Landes aufgestockt und ein maximaler Fördersatz von 65 Prozent ermöglicht. Bis einschließlich 2020 sollen damit in Niedersachsen im Rahmen der Förderrichtlinie Sanierungsvorhaben mit über 28 Millionen EUR gefördert werden.

Maßnahmen zum Flächenrecycling tragen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bei und besitzen daher eine hohe Bedeutung für den Schutz von Boden- und Flächenressourcen. Statt immer mehr neue Fläche zu verbrauchen, sollen bereits genutzte Flächen wiedergenutzt werden. Das Recycling von brachliegenden Flächen besitzt daher eine hohe Priorität.

Das Land fördert nur freiwillige Vorhaben, wenn also niemand zur Sanierung verpflichtet ist. Ein typisches Beispiel ist, dass der Verursacher der Verunreinigungen wegen einer Firmeninsolvenz nicht herangezogen werden kann. Saniert dann eine Kommune oder ein Unternehmen die Fläche, kann diese freiwillige Maßnahme gefördert werden. Die Nachnutzung von brachliegenden Flächen wird häufig durch Schadstoffbelastungen aus der Vornutzung erschwert. Zudem sind Sanierungsvorhaben vielfach mit hohen Kosten verbunden. Dies führt immer wieder dazu, dass neue Investitionen auf den betroffenen Flächen ausbleiben und die Flächen weiter brachliegen. Stattdessen werden andere Flächen verbraucht und damit der Natur entzogen. Dem will Niedersachsen mit seiner neuen Förderrichtlinie entgegentreten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.07.2015

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