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Umweltministerium trennt sich von zwei Wolfsberatern - Abschussgenehmigungen für Wölfe bleiben nicht öffentlich

PI 016/2021

Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit sofortiger Wirkung zwei seiner ehrenamtlichen Wolfsberater von ihren Aufgaben entbunden. Grund waren die übermäßig kritischen und unangemessenen Äußerungen zur Wolfspolitik des Landes. Die beiden Wolfsberater hatten sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vorsitzender bzw. stellvertretener Vorsitzender eines Wolfsschutzvereins wiederholt öffentlich gegen Entscheidungen des Ministeriums, aber auch gegen die geltende Wolfsverordnung ausgesprochen. Damit verstießen sie gegen die von ihnen bei Amtsantritt unterzeichneten Grundsätze. Ihnen wurde wiederholt Gelegenheit zur Stellungnahme geboten. Seitens der Wolfsberater wurde nicht ansatzweise ein Zweifeln am eigenen Verhalten erkannt. Vor diesem Hintergrund sieht sich das Niedersächsische Umweltministerium gezwungen, die Zusammenarbeit, auch trotz teils langjähriger ehrenamtlicher Unterstützung, zu beenden.

Minister Lies dazu: „Die Mitgliedschaft in Pro-Wolf-Vereinen an sich ist selbstverständlich kein Grund für die Entlassung eines Wolfberaters. Im Gegenteil: Die Arbeit in Naturschutz-Vereinen ist eine richtige und wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dennoch gebietet das Ehrenamt des Wolfsberaters öffentliche Zurückhaltung und Sensibilität in einem Themenfeld, bei dem es auf maximale Objektivität und Vertrauen bei der Kernklientel ankommt: Wir können als Land nicht verlangen, dass Weidetierhalter einen Wolfsberater für Rissaufnahmen und Zaunkontrollen anrufen, der in seiner Vereinstätigkeit lautstark für den kompromisslosen Schutz problematischer Einzelwölfe eintritt. Aus gutem Grund achten wir nicht nur bei der Einstellung neuer Wolfsberaterinnen und Wolfsberater auf Neutralität, sondern erwarten diese auch bei langjährigen Wolfsberatern. Vertrauen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit in diesem sensiblen Bereich.“ Die ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater in Niedersachsen protokollieren Nutztierrisse und unterstützen das Land bei der Öffentlichkeitsarbeit, um die Koexistenz mit dem Wolf zu befördern.

Aktuell erreichen das Ministerium darüber hinaus vermehrt Auskunftsersuche, mögliche Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss problematischer Wölfe öffentlich zu machen. Diesen kann angesichts der Gefahr der Identifizierung von Weidetierhaltern und Jägern jedoch nicht in allen Fällen entsprochen werden.

Minister Lies hierzu: „Die Entscheidung über die Entnahme einzelner Tiere ist ganz sicher kein Staatsgeheimnis. Wir scheuen hier auch keine gerichtliche Überprüfung – alle Verwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit die Entscheidungen des Ministeriums im Wesentlichen bestätigt. Das Auskunftsrecht der Öffentlichkeit stößt aber dann an Grenzen, wenn Ruf und Leben von Menschen bedroht sind. Hier geht es etwa um Nutztierhalter, die in ihrer Not den Abschuss eines Problemwolfes beantragen und Jäger, die den Staat uneigennützig und aus Verantwortungsbewusstsein bei der Entnahme unterstützen. Die Erfahrungen mit Mobbing und Bedrohungen Betroffener lassen aktuell leider keinen gelasseneren Umgang zu. Hier müssen sich diejenigen, die Transparenz um jeden Preis fordern, fragen lassen, wer den Preis dafür zahlen soll. Todeswünsche für Schäfer in Social Media und Schüsse auf einen Hochsitz sind nur einige der leider zahlreichen Beispiele, was Beteiligte hier zu befürchten haben. Im Übrigen ist es eine Selbstverständlichkeit, das Parlament über den Stand bei den Ausnahmegenehmigungen zu unterrichten, aber eben in vertraulicher Sitzung, um die an einem Vollzug beteiligten Personen wirksam schützen zu können.“



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