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Umweltministerium unterstützt Hochwassergeschädigte bisher mit rund 410.000 Euro Soforthilfen

Anträge für akute Hochwasserhilfe können noch bis 22. März bei den Kommunen gestellt werden


PI 028/2024

Seit Ende Januar und noch bis kommenden Freitag, den 22. März 2024, haben Privathaushalte, die durch das Hochwasser in akute Notlagen geraten sind, die Möglichkeit Anträge für Soforthilfen zu stellen.

Bisher wurden landesweit 235 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 297.650,85 € bewilligt. 140 weitere Anträge mit einem Volumen von 112.259,85 € liegen bei den Bewilligungsstellen und werden voraussichtlich in Kürze genehmigt. Insgesamt wurden 862 Anträge gestellt, von denen 242 abgelehnt oder sich anderweitig erledigt hatten. (Stand: 15.03.2024)

Dazu Umweltminister Christian Meyer: „Dort wo es zu Schäden in Privathäusern gekommen ist, helfen wir unkompliziert. Ich danke allen Beteiligten, dass die bisherigen Anträge so schnell bearbeitet wurden und die Betroffenen damit schnell unterstützt werden.“

Die Soforthilfen sind als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Anträge können noch bis zum 22. März bei den zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden. Diese sind die Landkreise, kreisfreien Städte, die Region Hannover sowie die Landeshauptstadt Hannover und die großen selbständigen Städte (Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen, Lüneburg).


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2024

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