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Umweltministerium veröffentlicht gutachterliche Bewertung von Steinriffen bei Borkum

Umweltminister Meyer: „Alle Umweltaspekte müssen und werden im Genehmigungsverfahren zur Gasförderung vor Borkum geprüft und berücksichtigt werden“


PI 046/2023


Das niedersächsische Umweltministerium hat im Zuge einer von Greenpeace nach dem Umweltinformationsgesetz gestellten Anfrage den Bericht von 2021 zur „Taucherischen Erfassung, Analyse und Bewertung benthischer Biotope im niedersächsischen Küstengewässer“ der Gutachterfirmen Bio Consult und Submaris veröffentlicht, siehe unter:  https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/publikationen/natur_landschaft/publikationen-natur-landschaft-8855.html

Dieser Bericht ist seinerzeit durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Kooperation mit der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer beauftragt worden, um zu prüfen, ob im Zuge des nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorgegebenen Monitorings (Sublitoralkartierung) festgestellte Verdachtsflächen auf ein Vorkommen von Steinriffen vor Borkum bestätigt werden können. Steinriffe sind nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ein europarechtlich geschützter Lebensraumtyp. Die Verdachtsflächen wurden bereits 2019 mit dem FFH-Bericht für die Aktualisierung der Verbreitungskarten an das Bundesamt für Naturschutz gemeldet. Die damalige Landesregierung hat die Flächen der Steinriffe als potenziell besonders schutzwürdig erachtet und dementsprechend an den Bund gemeldet.

Der Bericht von 2021 wird wie viele andere Materialien und Stellungnahmen natürlich in das laufende Genehmigungsverfahren einfließen. Der NLWKN hat in Stellungnahmen vom Dezember 2022 und März 2023 ausdrücklich auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen geschützter Biotope und aktueller Meeresbodenkartierungen hingewiesen.

Umweltminister Christian Meyer:

„Der Bericht ist ein reines Umweltgutachten zur ökologischen Bedeutung dieser Steinriffe. Es ist keine Bewertung, ob das wertvolle Riff durch die beantragten Gasförderungen beeinträchtigt oder geschädigt wird. Dies ist im laufenden Genehmigungsverfahren – wie viele weitere Umwelt-, Natur- und Klimaaspekte – noch zu prüfen.

Diese Landesregierung steht für volle Transparenz und hat nichts zu verbergen. Für die Landesregierung ist klar, der Schutz der Natur, der Umwelt, des Klimas, des Wattenmeeres und der Insel Borkum ist für uns im laufenden Verfahren von zentraler Bedeutung. Eine Gefahr, Schädigung oder Beeinträchtigung des wertvollen Riffs darf es nicht geben. Daher wird es im weiteren Verfahren intensiv zu prüfen sein. Aus Sicht des Umweltministeriums kann aus Gründen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes und fehlender weiterer Untersuchungen eine Genehmigung der Gasförderung zurzeit nicht erteilt werden. Einen Umweltrabatt oder die Schädigung wertvoller Lebensräume kann und darf es nicht geben.“

Hintergrund

In der Stellungnahme vom Dezember 2022 des NLWKN an das LBEG heißt es:

„Ferner ist im Untersuchungsrahmen festgelegt, dass im deutschen Hoheitsgebiet die Untersuchungen der Auswirkungen der Aktivitäten auf den Meeresboden und die Bodenfauna auf Basis einer aktuellen Sediment- und Bodentypenkarte sowie den Ergebnissen der darauf abgestimmten Benthosuntersuchungen (Epi- und Endobenthos) und Biotoptypenkartierung (insbesondere zu § 30 BNatSchG) zu erfolgen hat. Entsprechende aktuelle Felduntersuchungen / Datenerhebungen, z.B. Avifauna, Biotoptypen im NSG, sind danach als erforderlich festgelegt worden, was auch der o.g. Stellungnahme des NLWKN vom 24.11.2020 entspricht. Diese aktuellen Untersuchungen sind NICHT durchgeführt worden. Auch ist die Nichtdurchführung in den Antragsunterlagen / Gutachten nicht begründet worden. Eine Abstimmung des Vorhabenträgers / Fachgutachter mit dem NLWKN, wie im Untersuchungsrahmen vorgeschlagen, ist nicht erfolgt.“

Auch im März 2023 wurden erneut fehlende Biotopuntersuchungen beklagt und eine Abstimmung des Untersuchungsraums mit dem NLWKN eingefordert.




Artikel-Informationen

erstellt am:
03.05.2023
zuletzt aktualisiert am:
05.05.2023

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