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Leitfaden für die Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten

der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen


Der "Leitfaden für die Aufstellung der Abfallwirtschaftskonzepte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" richtet sich an alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen. Diese sind verpflichtet, ein solches Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben (nach § 19 Abs. 5 KrW-/AbfG, geändert mit dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen vom 21.06.2005, in Verbindung mit § 5 NAbfG).

Nach § 5 NAbfG ist die oberste Abfallbehörde ermächtigt, die Darstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes durch Verordnung zu regeln. Darauf wurde verzichtet. Das Niedersächsische Umweltministerium hat jedoch 1994 einen Anforderungskatalog erstellt, um die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftskonzepte zu unterstützen und um eine Vergleichbarkeit zu erreichen.

Der Leitfaden wird derzeit aufgrund der veränderten Rechtsvorschriften und der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen überarbeitet.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2006
zuletzt aktualisiert am:
01.03.2017

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