Abfallüberwachungssystem ASYS
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle, über die Entsorgungsnachweise und Begleitscheine geführt werden, müssen jährlich erfasst werden (laut § 4 (1) Nr. 1 Umweltstatistikgesetz). Die niedersächsische Sonderabfallstatistik stützt sich daher auf die Grundlage der Begleitscheine. Diese werden erfasst, ausgewertet und in das dem staatlichen Abfallvollzug dienende elektronisch geführte Abfallüberwachungssystem ASYS eingestellt.