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Abfall-Zwischenlager Unterweser 2 (AZU 2)

(vormals bezeichnet als Lager Unterweser für radioaktive Abfälle LUnA)


Standort

Stadland

Zweck

Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) [in der Fassung vom 20. Juli 2001] mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 2 E+17 Bq insbesondere für

  • Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen (in gemäß den Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle konditionierter oder vorkonditionierter und verpackter Form) bis zum Abruf in das Endlager Schacht Konrad des Bundes und
  • Transportbereitstellung oder befristete Lagerung (Pufferlagerung) von radioaktiven Abfällen oder radioaktiven Reststoffen als Einzelkomponente, in 20´-Containern oder in Transportverpackungen bis zur Weiterverarbeitung oder -behandlung in externen oder internen Anlagen.

Bei den einzulagernden radioaktiven Abfällen handelt es sich um radioaktive Abfälle aus dem Betrieb, Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU), um radioaktive Abfälle, die sowohl beim Betrieb des Abfall-Zwischenlagers Unterweser 1 (AZU 1) und des Brennelemente-Zwischenlagers Unterweser (BZU) als auch des Abfall-Zwischenlagers Unterweser 2 anfallen, sowie weitere mögliche Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der PreussenElektra GmbH. Diese weiteren Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der PreussenElektra GmbH dürfen maximal 20 % des Einlagerungsvolumens des Abfall-Zwischenlagers Unterweser 2 betragen.

Die radioaktiven Abfälle im Abfall-Zwischenlager Unterweser 2 umfassen insofern – wie im Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 − schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

Das Abfall-Zwischenlager Unterweser 2 besteht aus einem Lagergebäude mit einer Lagerfläche von ca. 1.700 m² sowie einem angrenzenden Sozialgebäude.

Inbetriebnahme

Inbetriebnahme im April 2020.

Betreiberin

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Nach dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsneuordnungsgesetz) vom 27. Januar 2017 ist das Abfall-Zwischenlager AZU 2 (vormals bezeichnet als Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA)) von der PreussenElektra GmbH auf die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen worden.

Erteilte Genehmigungen

− Genehmigungsbescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständiger strahlenschutzrechtlicher Genehmigungsbehörde gemäß § 7 StrlSchV [in der Fassung vom 20. Juli 2001] für den Umgang mit radioaktiven Stoffen beim Betrieb des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) (Bescheid 1/2018) vom 05. Dezember 2018.

Genehmigungsbescheid gemäß § 7 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen beim Betrieb des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) (05.12.2018)

Anhang UVP zum Genehmigungsbescheid LUnA (05.12.2018)

Anhang Abkürzungsverzeichnis zum Genehmigungsbescheid LUnA (05.12.2018)

Anhang zum Genehmigungsbescheid LUnA (05.12.2018)

Dem Genehmigungsbescheid liegt eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle zugrunde, die in Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erfolgte. Die zusammenfassende Darstellung und Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen ist dem Genehmigungsbescheid als Anhang angefügt. Es erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung in dessen Rahmen die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin im Februar 2016 erörtert wurden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2018
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2024

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