Artikel-Informationen
erstellt am:
20.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
26.11.2025
Entsiegelung steht derzeit im Fokus und wirft viele fachliche und organisatorische Fragen auf. Die folgenden Fragen wurden im Austausch mit niedersächsischen Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern zusammengetragen. Die Antworten und Kommentare, sollen Hilfestellung bieten und mögliche Argumentationslinien aufzeigen.
Das Entsiegelungskataster dient den niedersächsischen Gemeinden und Samtgemeinden zur Erfassung und Verwaltung kommunaler Entsiegelungspotenziale und wird in Form einer WebGIS-Anwendung bereitgestellt. Diese Anwendung ermöglicht die Darstellung des theoretischen Entsiegelungspotenzials für das gesamte Gebiet Niedersachsens. Darüber hinaus werden versiegelte Flächen, die mittels Künstlicher Intelligenz (KI) automatisch in Orthophotos detektiert wurden, sowie weitere Kenngrößen, wie der Versiegelungsanteil, und thematische Karten, wie Wasserschutzgebiete, visualisiert.
Die folgende Abbildung 1 zeigt beispielhaft einen Ausschnitt des aktuellen Standes des Entsiegelungskatasters.
Das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) sieht Folgendes vor:
“Jede Gemeinde, die nicht Mitglied einer Samtgemeinde ist, sowie jede Samtgemeinde ermittelt und erfasst bis zum 31. Dezember 2026, für welche Flächen ihres Gebietes die Möglichkeit zur Entsiegelung besteht. Die Erfassung erfolgt in einem vom Land zu diesem Zweck elektronisch bereitgestellten Entsiegelungskataster. Das Entsiegelungskataster ist fortlaufend zu ergänzen.” (§ 19 Abs. 1 NKlimaG).
Das Entsiegelungskataster unterstützt die niedersächsischen Gemeinden und Samtgemeinden demnach bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten und dient als Planungsinstrument für die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen. Durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen können ökologische, soziale und ökonomische Vorteile erzielt werden, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung von Starkregenereignissen oder Hitzewellen.
Zu diesem Zweck hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit der Entwicklung des Systems beauftragt.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) agiert als Auftraggeber. Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung über die Entwicklung, die Bereitstellung und die Pflege eines Entsiegelungskatasters wurde das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit der Entwicklung beauftragt. Innerhalb des Landesamtes ist das Team Umwelt-Geoservices zuständig. Mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) besteht ein kooperativer Austausch bezüglich fachlicher Hintergründe. Außerdem wird seitens des LBEG ein fachlicher Leitfaden zur Umsetzung von Entsiegelungsvorhaben erarbeitet.
Die Nutzung des Entsiegelungskatasters wird für die Gemeinden und Samtgemeinden kostenfrei sein.
Das Entsiegelungskataster wird auf der Grundlage von ArcGIS Online entwickelt und bereitgestellt. Sobald das System fertiggestellt wurde, können die Gemeinden und Samtgemeinden eine Lizenz vom Team Umwelt-Geoservices erhalten. Für diese Lizenz fallen für die Gemeinden und Samtgemeinden keine Kosten an.
Das Entsiegelungskataster wird zunächst in ArcGIS Online entwickelt. Dies erfolgt primär, um den Kommunen eine zeitnahe Bereitstellung des Katasters zu ermöglichen, da ArcGIS eine bereits etablierte und erprobte Softwarelösung darstellt. Es besteht jedoch die Option, das Entsiegelungskataster zukünftig auf eine Open-Source-Software zu migrieren.
Das Entsiegelungskataster ist eine Web-Anwendung, die über einen Browser aufgerufen werden kann. Darüber hinaus muss keine spezielle Software installiert werden.
Die Bestimmung des Entsiegelungspotenzials basiert auf unbebauten, versiegelten Flächen, die landesweit in Niedersachsen mithilfe einer KI erfasst werden. Die KI analysiert dabei die Orthophotos des LGLN mit einer Auflösung von 20 cm zur Erkennung der versiegelten Bereiche.
Im ersten Schritt wird das Entsiegelungspotenzial u.a. auf Grundlage des Versiegelungsanteils des jeweiligen Flurstücks berechnet. Anhand der Tatsächlichen Nutzung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) werden, sofern möglich, Flächen, auf denen eine Entsiegelung nicht möglich ist, aus der Potenzialbestimmung ausgeschlossen. Im zweiten Schritt werden weitere Fachdaten bei der Bestimmung berücksichtigt. Durch einen visuellen Vergleich mit beispielsweise Überschwemmungsgebieten können Flächen identifiziert werden, die für eine Entsiegelung in Frage kommen.
Neben den automatisiert bestimmten Entsiegelungspotenzialen erhalten die Gemeinden und Samtgemeinden die Möglichkeit, eigene Entsiegelungspotenziale digital zu erfassen und zu verwalten.
Die Sichtbarkeit der Fachdaten wird differenziert gehandhabt. Einerseits stehen landesweite, teils automatisiert erstellte Datensätze, wie Flurstücke, Gebäude und versiegelte Flächen, allen Nutzenden gleichermaßen zur Verfügung. Andererseits können die Gemeinden und Samtgemeinden individuelle Entsiegelungspotenziale erfassen, auf die ausschließlich die jeweilige Kommune zugreifen kann.
Die Datengrundlage zur Berechnung des theoretischen Entsiegelungspotenzials, bestehend aus Orthophotos, Flurstücksinformationen und der Tatsächlichen Nutzung, basiert auf Open Data. Im Gegensatz dazu sind die durch die KI ermittelten Daten zur Versiegelung sowie das daraus abgeleitete Entsiegelungspotenzial nicht öffentlich zugänglich. Es muss daher sichergestellt werden, dass der Zugriff auf das Entsiegelungskataster ausschließlich autorisierten Personen vorbehalten ist, die über die entsprechenden Zugriffsberechtigungen verfügen.
Es ist vorgesehen, das Entsiegelungspotenzial in verschiedene Datenformate zu exportieren. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob Dienste, wie Web Map Services (WMS) oder Web Feature Services (WFS), zur Verfügung gestellt werden können.
Die Ergebnisse der KI basieren auf den Orthophotos des LGLN. Diese werden aktuell im 3-jährigen Rhythmus aktualisiert. Demnach wird das Entsiegelungspotenzial ebenfalls nach diesem Rhythmus aktualisiert werden.
Das Team Umwelt-Geoservices veranstaltet regelmäßig Online-Informationsveranstaltungen, um die Entwicklungen des Entsiegelungskatasters vorzustellen. Der Quartalsüberblick dient dazu, eine zusammenfassende Übersicht zu geben, ohne dabei die technischen Einzelheiten zu vertiefen. Bei Interesse an diesem Termin kontaktieren Sie uns gerne über die unten genannte Mailadresse des Teams Umwelt-Geoservices.
Gemäß der oben genannten Verwaltungsvereinbarung soll die Entwicklung des Entsiegelungskatasters bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Sobald das System produktiv und flächendeckend genutzt werden kann, wird es eine Mitteilung vom MU geben.
Das Entsiegelungskataster geht geplant bis Ende 2025 vom Testbetrieb in den Regelbetrieb über.
Das Jahr 2026 steht zur Überprüfung der Anwendung und der darin ermittelten Daten zu versiegelten Flächen und Flächen mit einem festgestellten theoretischen Entsieglungspotenzial zur Verfügung.
Die Kommunen haben damit ein Jahr Zeit, die folgende drei Schritte umzusetzen:
Die Befassung mit dem Programm und die Validierung der darin dargestellten Daten dienen der Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe bis Ende 2026. Im Anschluss steht das Entsiegelungskataster als Planungswerkzeug in Verbindung mit anderen Maßnahmen der Klimafolgenanpassung zur Verfügung.
Die Kommunen werden voraussichtlich über die beim LSN hinterlegten Funktionspostfächer angeschrieben.
Sie erhalten so die notwendigen Informationen, um einen personalisierten Zugang zur Web-Anwendung des Entsiegelungskatasters einzurichten. Aktuell ist vorgesehen, dass jede Kommune einen Zugang erhält.
Entsiegelung ist eine kommunale Querschnittsaufgabe und eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage ist kaum möglich. Unterschiede in Verwaltungsstrukturen und die Vielfalt der Vorhaben prägen die Umsetzung. Eine Abfrage im „Begleitkreis Entsiegelung“ und Gespräche ergaben, dass meist ein bis fünf Fachbereiche beteiligt sind. Häufig übernimmt die Stadt-/Objektplanung die Koordination, holt Stellungnahmen (z. B. von Klimaschutz, Stadtplanung, Naturschutz, Bodenschutz, Wasserbehörden, Denkmalschutz, Tiefbau) ein, organisiert Ausschreibungen und begleitet das Projekt bis zum Abschluss. In der Praxis übernehmen auch Tiefbauämter, Naturschutzbehörden, Klimamanager oder externe Dienstleister diese Aufgabe – je nach Einzelfall.
Es hat sich gezeigt, dass Entsiegelungsmaßnahmen im Planungsprozess insbesondere dann Berücksichtigung finden, wenn es gelingt, den Mehrwehrt für unterschiedliche Belange überzeugend darzustellen (Win-Win-Win-Situationen) und auch die Öffentlichkeit einzubinden. Auch die Aufnahme von Entsiegelungsmaßnahmen in kommunale Planwerke, insbesondere in kommunale Klimaanpassungskonzepte oder integrierte Stadtentwicklungskonzepte, kann förderlich für die erfolgreiche Umsetzung sein.
Die Finanzierung ist essenziell für die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen. Neben Investitionskosten müssen auch Folgekosten wie Pflege und Unterhaltung eingeplant werden. Kommunale Haushalte können großflächige Maßnahmen selten allein finanzieren, weshalb Fördermittel oft notwendig sind. Fördermöglichkeiten sind u.a. in den Datenbanken des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) und des Niedersächsischen Kompetenzzentrums Klimawandel (NIKO) zu finden. Sie umfassen Programme auf EU-, Bundes- und Länderebene. Weitere regionale Förderprogramme sind auf den Websites der Regionen oder Kommunen zu finden.
Im Planungsprozess sollten prinzipiell alle Baumaßnahmen auf Potenziale zur Entsiegelung oder geringere Neuversiegelung geprüft werden. So lassen sich bei Straßenarbeiten oft „im Huckepackprinzip“ Entsiegelungen mit minimalen Mehrkosten umsetzen. Zusätzlich kann der Verkauf ausgebauter Materialien wie Pflastersteine die Kosten senken, Kreislaufwirtschaft fördern und den ökologischen Fußabdruck reduzieren.
Entsiegelung erfolgt in vielen Bereichen wie öffentlichem Raum, privaten Grundstücken oder Gewerbeflächen. Die Motive hinter den jeweiligen Maßnahmen variieren von Naturschutz (z.B. Biotopentwicklung) über Hochwasserschutz (z. B. Abflussregulation) bis zu Klimaanpassung (z. B. Hitzeminderung). Aktuell werden vor allem kleinere bis mittelgroße Maßnahmen (< 1.000 m²) umgesetzt. Schwerpunktflächen sind Parkflächen, Wege und Plätze, private und öffentliche Außenanlagen, Straßen oder anderen Verkehrswegen. Vereinzelt findet Entsiegelung auch im Brachflächenrecycling statt.
A: Entsiegelung im Bereich eines ehemals militärisch genutzten Gebäudes. B: Entsiegelte Buswendeschleife. C: Teilweise zurückgebaute Panzerstraße. D: Entsiegelung und Anlage eines großzügigen Baumbeets. E: Umgestalteter Randbereich eines Firmengeländes. F: Entsiegelung und Begrünung im Verkehrsraum. G: Entsiegelung einer innerstädtischen Parkfläche. H: Umgestaltung eines Schottergartens im Bereich einer Gewerbefläche zugunsten einer naturnahen und pflegearmen Grünfläche.
Beläge, die den Oberflächenabfluss verringern und Wasserinfiltration ermöglichen, fördern Bodenwasserrückhalt und ggf. Grundwasserneubildung. Besonders bei Flächengestaltung oder Wegebau bieten sich innovative, sicker- und speicherfähige Baustoffe an, die geringere Abflussbeiwerte aufweisen und die Entwässerung entlasten. Solche Beläge ermöglichen das Speichern und Versickern von Niederschlagswasser, das z.B. zur Verdunstung und lokalen Abkühlung beiträgt. Optimal ist eine Kombination mit mehr Grünflächen, um durch Beschattung und Pflanzenverdunstung den Kühleffekt zu verstärken. Langfristig kann die Versickerungsfähigkeit durch Alterung (z.B. Eintrag von Feinmaterial) abnehmen, bleibt jedoch deutlich besser als bei undurchlässigen Belägen.
Fundierte Kenntnisse der Flächeneigenschaften sind essenziell, um sicherzustellen, dass eine Entsiegelung positive Effekte erzielt. Eine Einzelfallprüfung der standortspezifischen Bedingungen ist daher unerlässlich.
Entsiegelung in Gebiete mit belasteten Böden: Bei Bodenbelastungen können durch Entsiegelung Schadstoffe freigesetzt und ins Grundwasser gelangen, was unbedingt zu vermeiden ist. Daher sind bau- und bodenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten, einschließlich der Prüfung des kommunalen Altlastenkatasters. Informationen zur aktuellen und historischen Nutzung können ebenfalls Hinweise auf Belastungen geben. Liegen Altlasten oder Schadstoffbelastungen vor, ist zu klären, ob eine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht. Punktuelle Belastungen sollten möglichst durch Bodenaustausch beseitigt werden. Bei flächenhaften Belastungen, etwa in Bodenplanungsgebieten, ist Vorsicht geboten, um Kontaminationen unbelasteter Bereiche oder Gefährdungen anderer Schutzgüter zu vermeiden.
Entsiegelung in Gebiete mit hohem Grundwasserstand: Der Boden schützt das Grundwasser, und eine Entsiegelung kann diese Funktion durch fachgerechte Rekultivierung wiederherstellen. Dadurch kann Wasser wieder in den Boden infiltrieren und, je nach Standort, versickern, was die Grundwasserneubildung fördert. Die Schutzwirkung hängt u.a. von der Mächtigkeit des Bodens und der Sickerwassermenge ab. In Regionen mit oberflächennah anstehendem Grundwasser kann Entsiegelung bei Belastung jedoch das Grundwasser verschmutzen. Daher sollte der Sickerraum oberhalb des mittleren Grundwasserhochstandes (MHGW) mindestens 1 Meter betragen. Da die Bodeneigenschaften sowie Menge und Belastung des Sickerwassers unterschiedliche Anforderungen bedeuten können, empfiehlt sich eine Abstimmung z.B. mit der Unteren Wasserbehörde. Bei unbedenklichen Situationen kann auch eine Unterschreitung des Schwellenwerts von 1 Meter möglich sein.
Entsiegelung im Umfeld von Bauwerken: Entsiegelung verändert die hydrologischen Bedingungen eines Standorts. Eine unüberlegte Entsiegelung, z.B. mit zusätzlicher Versickerung, kann Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden verursachen. Mindestabstände zu Gebäuden oder Nachbargrundstücken sowie gegebenenfalls Gebäudeabdichtungen können im Einzelfall sinnvoll sein, um die Bausubstanz zu schützen.
Entsiegelung bei eingeschränkter Versickerungsleistung: In Gebieten mit geringer Durchlässigkeit des Bodens (z.B. Tonsteingebiete) kann die Versickerung eingeschränkt sein. Ein Stau und Abfluss von Niederschlagswasser an der Oberfläche sollte vermieden werden. Daher ist eine Analyse der Wasserdurchlässigkeit und Bodeneigenschaften (z.B. Wasserspeichervermögen) sinnvoll. Es muss geklärt werden, ob nur der Niederschlag auf der Fläche oder auch Regenwasser von anderen Flächen versickern soll. Ist der Untergrund ungeeignet, können Versickerungsanlagen oder Wasserspeicher (funktionelle Entsiegelung) eine bessere Lösung bieten. Etablierte Verfahren zur Bewertung der Versickerungseigenschaften sind verfügbar.
Entsiegelung in denkmalgeschützten Bereichen: Umbauten oder Sanierungen von denkmalgeschützten Objekten erfordern in der Regel eine denkmalrechtliche Genehmigung. Daher ist die zuständigen Denkmalsschutzbehörden frühzeitig in die Planung einzubinden. Bei Bedarf ist auch eine archäologische Baubegleitung erforderlich.
Kommunale Flächen sind häufig multifunktional und müssen verschiedenen Nutzungsansprüchen gerecht werden. Das erfordert spezifische Flächeneigenschaften, z.B. hinsichtlich der Größe, Oberflächenbeläge oder auch Ausstattung einer Fläche. Diese Anforderungen können eine Entsiegelung erschweren. Eine gute Kenntnis der spezifischen Nutzungsansprüche ist daher unerlässlich und erfordert eine enge Zusammenarbeit der Fachbereiche, um eine ausgewogene Lösung zwischen Nutzungsanforderungen und Entsiegelungszielen zu finden.
Fachgerecht umgesetzte Entsiegelungsmaßnahmen können wesentlich dazu beitragen, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild wiederherzustellen. Damit sind sie als Kompensationsmaßnahme zur Bewältigung von Eingriffsfolgen neuer Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechts (BNatSchG §15) grundsätzlich geeignet. Positive Effekte können sich z.B. auf die Bodenfunktionen, das Grundwasser oder auch das Landschaftsbild ergeben. Bei Neuversiegelungen ist vorrangig zu prüfen, ob eine Kompensation durch Entsiegelung erreicht werden kann. Die Entsiegelung muss dazu geeignet sein, die Folgen des Eingriffs tatsächlich auch zu bewältigen, also die vom Eingriff zerstörten oder erheblich beeinträchtigten Funktionen und Werte wiederherzustellen. Es ist eine vergleichende Betrachtung zwischen den voraussichtlichen erheblichen Beeinträchtigungen und dem Effekt, der mit der Entsiegelung erreicht werden kann, erforderlich. Abhängig davon kann es also auch sein, dass die Entsiegelungsmaßnahmen für die Bewältigung der Eingriffsfolgen im Einzelfall ungeeignet oder unzureichend sind. Einschränkend bei Entsiegelungsmaßnahmen im urbanen Raum kann es z.B. sein, dass Biotope, die etabliert werden sollen, nicht in der erforderlichen Wertigkeit entwickelt werden können, weil auch andere Nutzungsansprüche bestehen. Auch kann im baulich geprägten Umfeld eine dauerhafte Sicherung der entsiegelten Fläche herausfordernd sein, weil sich Nutzungsansprüche verschieben.
Um den Flächenverbrauch auf der „Grüner Wiese“ zu reduzieren, wird verstärkt auf Innenentwicklung und Nachverdichtung gesetzt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an den Innenbereich, insbesondere in Bezug auf Erholungsfunktionen und Klimaanpassung (z.B. Reduzierung von Hitzestress). Das Konzept der „doppelten Innenentwicklung“ zielt darauf ab, Wohnraum und Gewerbeflächen zu schaffen und gleichzeitig Grünflächen zu entwickeln. Fehlt diese Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen, kann dies langfristig zu einer Verschlechterung der Lebensqualität und höheren Kosten führen. Entsiegelung kann helfen, die Grundlage für Grünflächen zu schaffen und den Wasserhaushalt naturnäher zu gestalten.
Kommunale Förderprogramme unterstützen Entsiegelungsmaßnahmen auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Beispiele wie Begrüntes Hannover, Grün statt Grau in Osnabrück und Außenstelle Natur in der Region Hannover zeigen erfolgreiche Projekte. Ein niederländisches Beispiel, der Wettbewerb „Tegelwippen“, hat seit 2021 dazu geführt, 9 Millionen Steine durch grüne Infrastrukturen zu ersetzen. Weitere Maßnahmen wie vorbildhafte Entsiegelung kommunaler Flächen und Aufklärungskampagnen fördern das Bewusstsein für die Vorteile der Entsiegelung und ihre Bedeutung für die Klimaanpassung.
Zugriff auf das Entsiegelungskataster erhalten alle kreisfreien Städte, Samtgemeinden und Einheitsgemeinden. Jede dieser Kommunen bekommt einen individuellen, personalisierten Zugang. Landkreise, Planungsbüros sowie Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden erhalten keinen eigenen Zugang.
Es ist eine öffentliche Version des Entsiegelungskatasters in Vorbereitung. Diese beinhaltet keine gemeindespezifischen Informationen, ermöglicht aber die Sicht auf niedersachsenweite Daten, wie die KI-detektierten versiegelten Flächen, die niedersachsenweit berechneten flurstücksbezogenen Entsiegelungspotenziale und Kenngrößen. Auch grundlegende GIS Funktionen, z.B. Filter, sind dort vorhanden.
Ein eigener Zugang für Landkreise ist nicht vorgesehen.
Die Erfassung von Möglichkeiten zur Entsiegelung ist laut § 19 NKlimaG Aufgabe der Städte, selbstständigen Gemeinden und Samtgemeinden. Einsicht in die Arbeitsstände der Städte und Gemeinden oder eine Bearbeitung dieser Arbeitsstände ist technisch nicht umgesetzt und würde weitere Lizenzen voraussetzen.
Allerdings steht die öffentliche Version des Entsiegelungskatasters (siehe Frage zur öffentlichen Version) auch Mitarbeitenden in Landkreisen zur Verfügung. Diese Informationen können Landkreisen als gemeinsame Datengrundlage dienen, um die Kommunen fachlich zu unterstützen.
Nein. Die Verantwortung für das Entsiegelungskataster liegt bei den Kommunen. Planungsbüros erhalten keinen eigenen Zugang. Allerdings steht die öffentliche Version des Entsiegelungskatasters (siehe Frage zur öffentlichen Version) auch Planungsbüros zur Verfügung.
Ja. Zur Unterstützung der Kommunen sind folgende Angebote vorgesehen:
● Benutzerhandbuch
● Fachlicher Leitfaden zur Entsiegelungsplanung durch das LBEG
○ Teil A ist bereits veröffentlicht und abrufbar unter:
https://nibis.lbeg.de/doi/DOI.aspx?doi=10.48476/geober_52_2025
○ Teil B ist in Vorbereitung und wird weitere Informationen speziell zum Entsiegelungskataster enthalten.
● Schriftliche Anleitung zum Anmeldeprozess
● „How-to-Start“-Anleitung zur Nutzung des Entsiegelungskatasters
● Einführungsvideo, das das Entsiegelungskataster vorstellt
● Online-Termine, in denen die Nutzung des Entsiegelungskatasters demonstriert und Fragen beantwortet werden.
Ja. Das Entsiegelungskataster basiert zwar auf einer GIS-Plattform, wurde jedoch so gestaltet, dass es auch ohne tiefgehende GIS-Kenntnisse intuitiv genutzt werden kann.
Zudem stehen zahlreiche Hilfen und Schulungsangebote zur Verfügung (siehe vorherige Frage).
Nein. Eine direkte Integration in andere Systeme ist derzeit nicht vorgesehen. Allerdings soll ein Download folgender Datensätze ermöglicht werden: KI-detektierten versiegelte Oberflächen und Gebäudeflächen, sowie berechnete Entsiegelungspotenziale.
Ja. Für die Nutzung des Entsiegelungskatasters wird eine personenbezogene ESRI-Lizenz benötigt. Jede berechtigte Kommune (Einheitsgemeinde oder Samtgemeinde) erhält eine kostenfreie Lizenz, falls noch keine vorhanden ist. Wenn mehrere Personen innerhalb einer Kommune mit dem Entsiegelungskataster arbeiten sollen, können zusätzliche ESRI-Lizenzen kostenpflichtig beschafft oder bestehende Lizenzen genutzt werden.
Wichtig: Es kann innerhalb einer Kommune nur entweder die bereitgestellte oder ausschließlich eigene Lizenzen genutzt werden – eine Kombination ist technisch nicht möglich.
Weitere Informationen zum Lizenzzugang und der Anmeldung werden vom MU per E-Mail an alle berechtigten Kommunen versendet.
Hinweis:
Für den Zugriff ohne bestehende ESRI-Lizenz ist ein Mein Unternehmenskonto erforderlich.
Dieser Identitätsdienst ermöglicht Organisationen einen sicheren und einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen. Informationen und eine Anleitung zur Registrierung finden Sie unter: https://info.mein-unternehmenskonto.de/
Derzeit ist kein WFS/WMS-Dienst geplant.
Zunächst wird ein Daten-Download angeboten, der die KI-detektierten versiegelten Oberflächen und Gebäudeflächen, sowie Entsiegelungspotenziale umfasst.
Auf Grundlage des Nutzerfeedbacks wird geprüft, ob zusätzlich ein WFS-Dienst bereitgestellt werden soll.
Der Aufwand hängt stark von der Tiefe der Nutzung ab. Er variiert je nach vorhandenen Kapazitäten in der jeweiligen Kommune.
Für die Umsetzung stellt das Land Niedersachsen eine 1/12-Stelle pro Jahr und Kommune zur Verfügung.
Zur Unterstützung wird derzeit eine einfache „How-to-Start“-Anleitung erstellt, die vom MU als E-Mail verschickt werden soll.
Im Entsiegelungskataster werden flächendeckende Geodatensätze mit versiegelter Fläche und für jedes Flurstück ein berechnetes Entsiegelungspotenzial bereitgestellt. Eine vollständige Überprüfung der KI-detektierten versiegelten Flächen ist nicht notwendig.
Über das Entsiegelungskataster können Sie für Ihre gesamten Gemeinde-Flächen ein Entsiegelungspotenzial erfassen und dokumentieren. Dies erfolgt über die Kombination aus automatisch berechnete Daten mit Ihrem lokalen Wissen.
Hierfür stehen zwei Layer zur Verfügung:
● „Entsiegelungspotenzial (Mittelwert)” – automatisch berechnete Werte für jedes Flurstück, als Orientierungshilfe.
● „Kommunales Entsiegelungspotenzial” – hier können Kommunen eigenständig Flächen mit Entsiegelungspotenzial einzeichnen.
Nicht unmittelbar. Rückmeldungen, z. B. zu den KI-Ergebnissen, führen nicht direkt zu einer Änderung der berechneten Kenngrößen oder Entsiegelungspotenziale.
Bei umfangreichem Feedback können die kommunalen Rückmeldungen jedoch in künftige Trainingsdatensätze der KI einfließen und so zur Verbesserung der Erkennung beitragen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
26.11.2025