Artikel-Informationen
erstellt am:
20.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
10.03.2026
Entsiegelung steht derzeit im Fokus und wirft viele fachliche und organisatorische Fragen auf. Die folgenden Fragen wurden im Austausch mit niedersächsischen Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern zusammengetragen. Die Antworten und Kommentare, sollen Hilfestellung bieten und mögliche Argumentationslinien aufzeigen.
Das Entsiegelungskataster dient den niedersächsischen Gemeinden und Samtgemeinden zur Erfassung und Verwaltung kommunaler Entsiegelungspotenziale und wird in Form einer WebGIS-Anwendung bereitgestellt. Diese Anwendung ermöglicht die Darstellung des theoretischen Entsiegelungspotenzials für das gesamte Gebiet Niedersachsens. Darüber hinaus werden versiegelte Flächen, die mittels Künstlicher Intelligenz (KI) automatisch in Orthophotos detektiert wurden, sowie weitere Kenngrößen, wie der Versiegelungsanteil, und thematische Karten, wie Wasserschutzgebiete, visualisiert.
Die folgende Abbildung 1 zeigt beispielhaft einen Ausschnitt des aktuellen Standes des Entsiegelungskatasters.
Das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) sieht Folgendes vor:
“Jede Gemeinde, die nicht Mitglied einer Samtgemeinde ist, sowie jede Samtgemeinde ermittelt und erfasst bis zum 31. Dezember 2026, für welche Flächen ihres Gebietes die Möglichkeit zur Entsiegelung besteht. Die Erfassung erfolgt in einem vom Land zu diesem Zweck elektronisch bereitgestellten Entsiegelungskataster. Das Entsiegelungskataster ist fortlaufend zu ergänzen.” (§ 19 Abs. 1 NKlimaG).
Das Entsiegelungskataster unterstützt die niedersächsischen Gemeinden und Samtgemeinden demnach bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten und dient als Planungsinstrument für die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen. Durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen können ökologische, soziale und ökonomische Vorteile erzielt werden, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung von Starkregenereignissen oder Hitzewellen.
Zu diesem Zweck hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit der Entwicklung des Systems beauftragt.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) agiert als Auftraggeber. Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung über die Entwicklung, die Bereitstellung und die Pflege eines Entsiegelungskatasters wurde das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit der Entwicklung beauftragt. Innerhalb des Landesamtes ist das Team Umwelt-Geoservices zuständig. Mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) besteht ein kooperativer Austausch bezüglich fachlicher Hintergründe. Außerdem wird seitens des LBEG ein fachlicher Leitfaden zur Umsetzung von Entsiegelungsvorhaben erarbeitet.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Landingpage des Entsiegelungskatasters.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
10.03.2026

