AUKM - Förderschwerpunkt „Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen (AN)“
Wie in vielen Regionen Deutschlands geht auch in Niedersachsen die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft seit Jahren zurück. Zahlreiche Pflanzenarten, die auf extensiv bewirtschaftete Ackerflächen angewiesen sind, gelten inzwischen als gefährdet. Auch ehemals häufige Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz oder Feldlerche sind in vielen Agrarräumen nahezu verschwunden.
Ursächlich dafür sind vor allem tiefgreifende Veränderungen ihrer Lebensräume – etwa durch Trockenlegung, Überbauung, Zerschneidung von Landschaften, Nutzungsänderungen sowie Nährstoff- und Schadstoffeinträge. Besonders betroffen sind Arten mit hohen Habitatansprüchen oder solche, die in Niedersachsen ohnehin am Rand ihres natürlichen Verbreitungsgebietes leben.Zielsetzung des Förderschwerpunkts
Um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und die natürlichen Selbstregulierungsmechanismen der Agrarökosysteme zu stärken, werden im Förderschwerpunkt „Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen“ mehrjährige Schonflächen für besonders gefährdete Arten gefördert. Dazu gehören:
- Ackerwildkräuter
- Feldhamster
- Ortolan
- Rotmilan
- Kiebitz (Feldvogelinseln)
Auch weitere Tier- und Artengruppen – beispielsweise Insekten – profitieren maßgeblich von den bereitgestellten Strukturen.
Durch die Kombination regulär bewirtschafteter Flächen mit gezielten Schonflächen entstehen wertvolle ökologische Nischen sowie Übergänge zu ökologisch bedeutsamen Bereichen. Die Biodiversität in der Agrarlandschaft wird damit deutlich erhöht.
Regionale Steuerung und Bonusregelung
Wird die genaue räumliche Lage der Schonstreifen von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) festgelegt, kann dies aufgrund der verbesserten regionalen Steuerung sowie der Förderung der überbetrieblichen Biotopvernetzung mit einem jährlichen Bonus vergütet werden.
Dokumentationspflichten
Für alle im Rahmen der Verpflichtung durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen sind förderspezifische Aufzeichnungen zu führen und im Betrieb vorzuhalten.
Maßnahmen des Förderschwerpunkts
Der naturschutzbezogene Teil des Förderschwerpunkts „Schonstreifen auf Acker“ umfasst die folgenden Maßnahmen:
- AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
- AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
- AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen
- AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen
- AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)
Gefördert werden ausschließlich Ackerflächen innerhalb der jeweils gültigen, jährlich aktualisierten Förderkulisse.
Förderkulissen
Die aktuellen Förderkulissen der Maßnahmen können in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:
Die räumliche Verteilung der bislang geförderten Flächen ist in der entsprechenden Grafik dargestellt.
Für detaillierte Fragen zu Bewirtschaftungsauflagen oder Förderhöhen stehen die Merkblätter (s. o.) sowie die zuständigen UNB und die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.
Informationen zur administrativen Abwicklung – etwa zu Teilnahmebedingungen, Antragsformularen oder Mustern für förderspezifische Aufzeichnungen – finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
05.02.2026

