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AUKM - Förderschwerpunkt „Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen (AN)“

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027
Feldvogelindikator   Bildrechte: NLWKN
Quelle: NLWKN

Wie in vielen Regionen Deutschlands geht auch in Niedersachsen die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft seit Jahren zurück. Zahlreiche Pflanzenarten, die auf extensiv bewirtschaftete Ackerflächen angewiesen sind, gelten inzwischen als gefährdet. Auch ehemals häufige Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz oder Feldlerche sind in vielen Agrarräumen nahezu verschwunden.

Ursächlich dafür sind vor allem tiefgreifende Veränderungen ihrer Lebensräume – etwa durch Trockenlegung, Überbauung, Zerschneidung von Landschaften, Nutzungsänderungen sowie Nährstoff- und Schadstoffeinträge. Besonders betroffen sind Arten mit hohen Habitatansprüchen oder solche, die in Niedersachsen ohnehin am Rand ihres natürlichen Verbreitungsgebietes leben.

Zielsetzung des Förderschwerpunkts

Um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und die natürlichen Selbstregulierungsmechanismen der Agrarökosysteme zu stärken, werden im Förderschwerpunkt „Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen“ mehrjährige Schonflächen für besonders gefährdete Arten gefördert. Dazu gehören:

  • Ackerwildkräuter
  • Feldhamster
  • Ortolan
  • Rotmilan
  • Kiebitz (Feldvogelinseln)

Auch weitere Tier- und Artengruppen – beispielsweise Insekten – profitieren maßgeblich von den bereitgestellten Strukturen.

Durch die Kombination regulär bewirtschafteter Flächen mit gezielten Schonflächen entstehen wertvolle ökologische Nischen sowie Übergänge zu ökologisch bedeutsamen Bereichen. Die Biodiversität in der Agrarlandschaft wird damit deutlich erhöht.

Regionale Steuerung und Bonusregelung

Wird die genaue räumliche Lage der Schonstreifen von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) festgelegt, kann dies aufgrund der verbesserten regionalen Steuerung sowie der Förderung der überbetrieblichen Biotopvernetzung mit einem jährlichen Bonus vergütet werden.

Dokumentationspflichten

Für alle im Rahmen der Verpflichtung durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen sind förderspezifische Aufzeichnungen zu führen und im Betrieb vorzuhalten.

Maßnahmen des Förderschwerpunkts

Der naturschutzbezogene Teil des Förderschwerpunkts „Schonstreifen auf Acker“ umfasst die folgenden Maßnahmen:

Gefördert werden ausschließlich Ackerflächen innerhalb der jeweils gültigen, jährlich aktualisierten Förderkulisse.

Förderkulissen

Die aktuellen Förderkulissen der Maßnahmen können in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:

➡️ https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Die räumliche Verteilung der bislang geförderten Flächen ist in der entsprechenden Grafik dargestellt.

Geförderte Flächen im Förderschwerpunkt "nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen" (AN)   Bildrechte: MU
Weiterführende Informationen

Für detaillierte Fragen zu Bewirtschaftungsauflagen oder Förderhöhen stehen die Merkblätter (s. o.) sowie die zuständigen UNB und die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.

Informationen zur administrativen Abwicklung – etwa zu Teilnahmebedingungen, Antragsformularen oder Mustern für förderspezifische Aufzeichnungen – finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
05.02.2026

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