Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM Bio)
- Kontrollen -
Wer kontrolliert - was wird kontrolliert?
Für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen eingesetzte EU‑, Landes‑ und ggf. Bundesmittel unterliegen umfassenden Kontrollen. Diese erfolgen in Form von Verwaltungskontrollen, Vor‑Ort‑ (Ausführungs-) Kontrollen sowie Wirkungskontrollen.
Verwaltungskontrollen
Im ersten Schritt wird geprüft, ob die Antragstellenden ihre Angaben richtig, vollständig und fristgerecht eingereicht haben. Die Informationen werden erfasst und mithilfe verschiedener manueller und automatisierter Plausibilitätsprüfungen (z. B. Flächenabgleiche, IT‑Cross‑Checks) kontrolliert. Gegebenenfalls werden ergänzende Unterlagen nachgefordert.
Die Verwaltungskontrollen erfolgen durch die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Vor‑Ort-Kontrollen (Ausführungskontrollen)
Bei den Vor‑Ort‑Kontrollen wird unmittelbar auf den geförderten Flächen überprüft, ob die bewilligten Leistungen ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Dazu gehören u. a.:
- Durchführung der naturschutzgerechten Mahd
- Einhaltung der vereinbarten Schnittzeitpunkte
- Abtransport des Mähguts
- Übereinstimmung der beantragten und bewilligten Flächengröße mit der tatsächlichen Bewirtschaftung
- Vollständigkeit und Aktualität der förderspezifischen Aufzeichnungen
Je nach Maßnahme können mehrere Kontrolltermine notwendig sein, um alle Verpflichtungen vollständig zu überprüfen.
Diese Vor‑Ort‑Kontrollen werden stichprobenartig vom Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen durchgeführt.
Wirkungskontrollen
Wirkungskontrollen bewerten, ob die geförderten Maßnahmen die angestrebten naturschutzfachlichen Ziele tatsächlich erreichen. Sie werden im Rahmen des Programms zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durchgeführt.
Hierbei wird stichprobenhaft untersucht, ob beispielsweise:
- eine spätere Mahd in Wiesenbrütergebieten den Bruterfolg erhöht,
- der Verzicht auf Düngung die Bestände nährstoffarmer Ackerwildkräuter stabilisiert,
- Förderflächen im direkten Vergleich zu nicht geförderten Flächen eine höhere Artenvielfalt aufweisen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Biodiversität – insbesondere die Anzahl von Rote‑Liste‑Arten – auf geförderten Flächen signifikant höher ist als auf konventionell bewirtschafteten Flächen. Gleichzeitig wird deutlich, dass der bisherige Umfang geförderter Flächen allein nicht ausreicht, um den Artenrückgang in agrarisch geprägten Lebensräumen vollständig aufzuhalten.
Die Wirkungskontrollen werden in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) konzipiert und an externe Fachinstitutionen (z. B. Landschaftsplanungsbüros) vergeben. Das NLWKN koordiniert die Auftragsvergabe, wertet die Ergebnisse aus und entwickelt Empfehlungen zur weiteren Optimierung der AUKM.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
05.02.2026

