Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Anzeigepflicht der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Kraft getreten

Erfüllung jetzt mittels Onlineportal KaVKA möglich


Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen müssen diese Anlagen bis zum 19.8.2018 registrieren. Dies fordert die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV). Zu nutzen ist dabei das Onlineportal „KaVKA – Kataster für VerdunstungsKühlAnlagen“. Es ist im Internet unter der Adresse www.kavka.bund.de zu finden.

Die Anzeigepflicht betrifft Anlagen, die vor allem in Industriebetrieben eingesetzt werden. Aber auch große Gebäude wie Büros, Hotels, Einkaufszentren und Supermärkte betreiben Verdunstungskühlanlagen zur Klimatisierung. Einigen Betreibern ist möglicherweise noch nicht bekannt, dass die neue Verordnung auch für ihre Anlagen gilt und sie verschiedenen Pflichten unterliegen.

Die 42. BImSchV dient dazu, Gesundheitsgefahren aus erhöhten Legionellen-Konzentrationen zu vermeiden. Diese Bakterien können schwere Lungenentzündungen verursachen und zum Tod führen. In Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen können sich Legionellen stark vermehren. Wenn sie mit der Abluft in die Umwelt gelangen, sind großflächige Legionellose-Ausbrüche möglich. Derartige Erkrankungswellen sind in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrmals aufgetreten, etwa im Jahr 2013 in Warstein. Insgesamt wurden in der Bundesrepublik von 2009 bis 2016 ungefähr 300 Krankheits- und 10 Todesfälle infolge von Legionellose- Ausbrüchen registriert.

Ziel der am 19.7.2018 in Kraft getretenen Anzeigepflicht ist die Erstellung eines digitalen Katasters. Die mit ihm verbundenen Kenntnisse über die Anlagenstandorte ersparen im Ausbruchsfall langwierige Nachforschungen. Betreiber haben einen Monat Zeit, um ihre Anlagen gemäß § 13 der Verordnung zu registrieren. In Niedersachsen betrifft die Verordnung Schätzungen zufolge mindestens 4000 Anlagen.

Das Online-Portal KaVKA wird in allen Bundesländern verwendet. Betreiber können ihre Anlagen hier in relativ einfachen Schritten anzeigen. Hilfen zur Bedienung von KaVKA befinden sich auf der Startseite www.kavka.bund.de.

Weitere Informationen über die 42. BImSchV sind im Internetauftritt des Niedersächsischen Umweltministeriums zu finden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2018
zuletzt aktualisiert am:
12.10.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln