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Verbleib des gereinigten Abwassers

Das in einer Kläranlage vollbiologisch gereinigte Abwasser enthält noch immer gewisse Restbelastungen. Das sind sauerstoffzehrende organische Verbindungen, die Nährstoffe Phosphat und Nitrat, geringe Mengen von Metallsalzen sowie pathogene Keime. Durch die Ableitung des gereinigten Abwassers in ein leistungsfähiges Fließgewässer findet eine Verdünnung dieser Stoffe sowie ein weiterer Abbau der organischen Verbindungen durch die Selbstreinigungskräfte der Gewässer statt. Es ist hierbei aber auch zu beachten, dass einige Stoffe nur sehr langsam oder gar nicht abgebaut werden und es bei schlechten Reinigungsleistungen der Kläranlagen zu erheblichen Güteproblemen in den Flüssen und selbst in der Nordsee kommen kann.

Erfolgt die Ableitung aus einer Kläranlage in ein kleineres, schwaches Gewässer, so kann und muss die Wasserbehörde in begründeten Fällen höhere Anforderungen an die Abwasserreinigung stellen, die regelmäßig über die Anforderungen nach dem Stand der Technik hinausgehen.

Die Technik der Abwasserreinigung ist in den letzten Jahrzehnten ständig verfeinert worden und hat heute einen hohen Standard erreicht. Analog dazu konnte die Wasserqualität in den niedersächsischen Fließgewässern ständig verbessert werden.

Historisch bedingt gibt es in Niedersachsen eine Besonderheit: Die Städte Wolfsburg und Braunschweig verwerten ihr teilgereinigtes und geruchsfreies Abwasser mit den darin enthaltenen Nährstoffen während der Vegetationsphase in der Landwirtschaft. Hierbei haben die Abwasserverbände strenge Anforderungen an die fachgerechte Ausbringung des Abwassers einzuhalten. Zu diesen Auflagen zählen dichte Spritzschutzhecken an allen Straßen, ausreichende Abstände zu bewohnten Gebäuden und keine Beregnung von Gemüse und Obst.

Bei Kleinkläranlagen steht in aller Regel kein geeignetes Fließgewässer für die Einleitung des gereinigten Abwassers zur Verfügung. Daher muss das Abwasser über eine Bodenpassage dem Grundwasser zugeführt werden. Grundwasser genießt aber einen besonderen gesetzlichen Schutz; die Unteren Wasserbehörden haben deshalb auf die Einhaltung der Anforderungen zu achten.

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