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Gebietskooperationen in Niedersachsen

Mitglieder aus verschiedenen Bereichen der Wasserwirtschaft und Wasserrecht erarbeiten gemeinsam die erfolgreiche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen.

Gemäß Kabinettsbeschluss vom Dezember 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung der Einrichtung von Gebietskooperationsgebieten in den Bearbeitungsgebieten Elbe, Ems, Rhein und Weser zugestimmt.

In den Gebietskooperationen sind Mitglieder aus Landkreisen, Gemeinden, Unterhaltungsverbänden, Land- und Forstwirtschaft, Wasserversorgern, Industrievertretern, Umweltverbänden und NLWKN vertreten.

Das Ziel der Gebietskooperationen ist es, in gewässerspezifischen und regionalen Einheiten die erfolgreiche Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Niedersachsen zu erreichen.

Wesentliche Aufgaben der Gebietskooperationen bestehen in der aktiven Mitwirkung an der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und im Informationsaustausch. Dabei sollen Planungsinhalte gemeinsam erarbeitet werden. Ferner sollen die Mitglieder Einfluss auf die Gestaltung der Bewirtschaftungspläne ausüben. Die Ergebnisse, Stellungnahmen und Empfehlungen der Gebietskooperationen werden von der verantwortlichen Institution in ihren Entscheidungsfindungen so weit wie möglich berücksichtigt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger und wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Damit ist auch die Arbeit in den Gebietskooperationen wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie hierüber beim Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Die Gebietskooperationen werden vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in ihrer Arbeit durch Informationsveranstaltungen, den sogenannten Gebietsforen, unterstützt.


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