Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
A K T U E L L - Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Antragsverfahren Agrarförderung 2026
Ab dem 15.03.2026 können im Rahmen der Agrarförderung 2026 Folgeanträge (F‑Anträge) für folgende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Aufgabenbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz gestellt werden:
- AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
- AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
- AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz des Ortolans
- AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz des Rotmilans
- AN 9 Anlage von Feldvogelinseln
- GN 2 Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
- GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
- BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen
- BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen
Zielsetzung der AUKM
Viele ökologische Leistungen der Landwirtschaft – insbesondere solche zur Förderung der Biodiversität – werden vom Markt nicht honoriert. Gesellschaftlich erwünschte zusätzliche Leistungen müssen daher durch öffentliche Mittel unterstützt werden.
Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen leisten einen zentralen Beitrag, um:
- den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und umzukehren,
- Ökosystemleistungen zu stärken und
- wertvolle Lebensräume und Kulturlandschaften zu erhalten.
Die AUKM sollen gemeinsam mit der Landwirtschaft eine nachhaltige und zukunftsorientierte Bewirtschaftung fördern und konkrete Verbesserungen der Biodiversität in der Agrarlandschaft erreichen.
Fördergrundlagen
Die Förderung honoriert freiwillige Naturschutzleistungen auf landwirtschaftlichen Flächen, die über die Anforderungen der Konditionalität und des nationalen Ordnungsrechts hinausgehen.
Ausgeglichen werden:
- zusätzliche Kosten,
- entgangene Einnahmen sowie
- entstehende Transaktionskosten,
die durch die erhöhten Bewirtschaftungsauflagen entstehen (z. B. geringere Erträge aufgrund reduzierter Düngung oder des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel).
Die AUKM basieren auf der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 (ELER) und sind Bestandteil des GAP‑Strategieplans 2023–2027 der Bundesrepublik Deutschland.Verpflichtungszeitraum
Teilnehmende Bewirtschaftende verpflichten sich freiwillig, die in der gemeinsam von MU und ML erstellten Förderrichtlinie AUKM definierten Anforderungen für fünf Jahre einzuhalten.
Eine Doppelförderung ist gemäß EU‑Vorgaben ausgeschlossen; Zahlungen dürfen ausschließlich echte Mehrleistungen ausgleichen.
Nutzen und Wirkung der AUKM
Bewirtschaftende, die AUKM umsetzen, leisten einen wesentlichen Beitrag zu:
- verbessertem Bodenschutz (Struktur, Erosionsschutz, Hochwasservorsorge)
- dem Erhalt natürlicher Lebensräume und der biologischen Vielfalt
- reduziertem Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleintrag in Gewässer
- Klimaschutz durch geringere Treibhausgasemissionen
AUKM 2023 – 2027: Förderschwerpunkte
Die Maßnahmen gliedern sich in vier thematische Bereiche:
- AN – Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
- GN – Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung
- BB – Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen
- NG – Maßnahmen zum Schutz nordischer Gastvögel
Die Förderkulissen umfassen insbesondere:
- Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000
- Lebensräume der in der EG‑Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten
- Flächen gemäß Flora‑Fauna‑Habitat‑Richtlinie (FFH‑Gebiete)
- Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Nationalparks sowie BiosphärenreservateLebensraumtypen und Arten der Niedersächsischen Strategie zu Arten‑ und Biotopschutz
Bedeutung für den Naturschutz
Die AUKM sind ein zentrales Instrument des „Vertragsnaturschutzes“ in Niedersachsen. Ihr Erfolg basiert auf der engen Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.
Durch die Teilnahme werden wertvolle Lebensräume gesichert und verbessert. Viele bedrohte Pflanzen- und Tierarten sind auf die Agrarlandschaft angewiesen – umso wichtiger ist der Biodiversitätsschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Referat 61
Herr Frank Kruse
Telefon: 0511 120‑3540
E-Mail
EU-Emblem
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) - Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen im Überblick
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.02.2026

