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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027

Zielsetzung der AUKM

Viele ökologische Leistungen der Landwirtschaft – insbesondere solche zur Förderung der Biodiversität – werden vom Markt nicht honoriert. Gesellschaftlich erwünschte zusätzliche Leistungen müssen daher durch öffentliche Mittel unterstützt werden.

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen leisten einen zentralen Beitrag, um:

  • den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und umzukehren,
  • Ökosystemleistungen zu stärken und
  • wertvolle Lebensräume und Kulturlandschaften zu erhalten.

Die AUKM sollen gemeinsam mit der Landwirtschaft eine nachhaltige und zukunftsorientierte Bewirtschaftung fördern und konkrete Verbesserungen der Biodiversität in der Agrarlandschaft erreichen.


Feuchtgrünland Trecker Bildrechte: NLWKN
Landschaft   Bildrechte: MU

Fördergrundlagen

Die Förderung honoriert freiwillige Naturschutzleistungen auf landwirtschaftlichen Flächen, die über die Anforderungen der Konditionalität und des nationalen Ordnungsrechts hinausgehen.

Ausgeglichen werden:

  • zusätzliche Kosten,
  • entgangene Einnahmen sowie
  • entstehende Transaktionskosten,

die durch die erhöhten Bewirtschaftungsauflagen entstehen (z. B. geringere Erträge aufgrund reduzierter Düngung oder des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel).

Die AUKM basieren auf der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 (ELER) und sind Bestandteil des GAP‑Strategieplans 2023–2027 der Bundesrepublik Deutschland.
Landschaft   Bildrechte: MU

Verpflichtungszeitraum

Teilnehmende Bewirtschaftende verpflichten sich freiwillig, die in der gemeinsam von MU und ML erstellten Förderrichtlinie AUKM definierten Anforderungen für fünf Jahre einzuhalten.

Eine Doppelförderung ist gemäß EU‑Vorgaben ausgeschlossen; Zahlungen dürfen ausschließlich echte Mehrleistungen ausgleichen.



Nutzen und Wirkung der AUKM

Bewirtschaftende, die AUKM umsetzen, leisten einen wesentlichen Beitrag zu:

  • verbessertem Bodenschutz (Struktur, Erosionsschutz, Hochwasservorsorge)
  • dem Erhalt natürlicher Lebensräume und der biologischen Vielfalt
  • reduziertem Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleintrag in Gewässer
  • Klimaschutz durch geringere Treibhausgasemissionen
Pflege und Erhalt der Kulturlandschaft

AUKM 2023 – 2027: Förderschwerpunkte

Die Maßnahmen gliedern sich in vier thematische Bereiche:

  1. AN – Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
  2. GN – Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung
  3. BB – Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen
  4. NG – Maßnahmen zum Schutz nordischer Gastvögel

Die Förderkulissen umfassen insbesondere:

  • Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000
  • Lebensräume der in der EG‑Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten
  • Flächen gemäß Flora‑Fauna‑Habitat‑Richtlinie (FFH‑Gebiete)
  • Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Nationalparks sowie BiosphärenreservateLebensraumtypen und Arten der Niedersächsischen Strategie zu Arten‑ und Biotopschutz
Übersicht AUKM 2023 - 2027   Bildrechte: MU Hr. Kruse
Übersicht AUKM 2023 - 2027
Landschaft   Bildrechte: MU

Bedeutung für den Naturschutz

Die AUKM sind ein zentrales Instrument des „Vertragsnaturschutzes“ in Niedersachsen. Ihr Erfolg basiert auf der engen Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.

Durch die Teilnahme werden wertvolle Lebensräume gesichert und verbessert. Viele bedrohte Pflanzen- und Tierarten sind auf die Agrarlandschaft angewiesen – umso wichtiger ist der Biodiversitätsschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Referat 61
Herr Frank Kruse
Telefon: 0511 120‑3540
E-Mail


ler   Bildrechte: EU-KOM

EU-Emblem

Nützliche Links

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) - Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen im Überblick

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.02.2026

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